Influenza Typ H3 bei Geflügel

An diesem Donnerstag, dem 13. Juni 2019, wird ein neuer Ministerieller Erlass veröffentlicht, um das Problem der Influenza Typ H3 bei Geflügel zu bewältigen.
Dieser M.E. übernimmt die Maßnahmen des vorherigen M.E. vom 16. Mai 2019. Darüber hinaus werden zusätzliche, allgemeine Vorsorgemaßnahmen eingeführt, sowie spezifische Maßnahmen für Betriebe, in denen das Virus H3 nachgewiesen wurde. Der M.E. sieht ebenfalls Probenentnahmen vor, wenn gewisse Geflügelkategorien oder Bruteier einen Geflügelbetrieb verlassen müssen.

Die Anweisungen zur Probenentnahme sehen vor:

1° Für das Geflügel

Für die Verbringung von anderem Geflügel, als Eintagsküken und Schlachtgeflügel in einen anderen Betrieb.
Die Tiergruppe darf den Bestand nur verlassen, wenn eine virologische Untersuchung die Abwesenheit des Virus H3 bewiesen hat.

Wann? Welche Tiere? Welche Analysen? Wer entnimmt die Proben? Wer führt die Analysen durch? Welche Analysen?
Im Herkunfts-betrieb Innerhalb von 7 Tagen vor dem Abgang der Geflügel 9 Tiere pro separate Abteilung des Herkunfts-betriebs Für jedes Tier ein Kloakentupfer, ein Trachealtupfer, eine Serumprobe/td> Der Tierarzt ARSIA oder DGZ PCR bei den Tupfern in Pool von 3, individuelle ELISA für die Blutproben
Im Bestimmungs-betrieb Innerhalb der 4. Woche nach der Ankunft 10 Tiere des gelieferten Loses Für jedes Tier eine Serumprobe Der Tierarzt ARSIA oder DGZ Individuelle ELISA für die Blutproben

2° Für die Bruteier

Der Transport von Bruteiern von einem Betrieb in einen anderen Bestimmungsbetrieb, als eine Aufbereitungsstelle, darf nur erfolgen, wenn die Mutterhühner regelmäßig beprobt werden und die Untersuchungsresultate die Abwesenheit des Virus H3 beweisen.

Wann? Welche Tiere? Welche Analysen? Wer entnimmt die Proben? Wer führt die Analysen durch? Welche Analysen?
Im Betrieb Alle 3 Wochen 10 Tiere pro separate Abteilung Eine Serumprobe Der Tierarzt ARSIA oder DGZ Individuelle ELISA für die Blutproben

Wenn ein Pool oder eine Blutprobe positiv ist, muss dieser Pool oder diese Blutprobe umgehend an Sciensano geschickt werden, zwecks zusätzlicher Untersuchungen.

Identifizierung der Proben

Die Proben müssen eindeutig identifiziert werden, in Bezug auf die Abteilung und die Art der Probe (Kloakentupfer, Trachealtupfer, Blutprobe).

Entschädigungen

Die Kosten der Betriebsbesuche und der Probenentnahme durch den Tierarzt, sowie die der Laboranalysen, die bei der ARSIA und der DGZ durchgeführt werden, sind zu Lasten des Tierhalters.

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