Zurück in Belgien: Hochpathogene Vogelgrippe

Zu Beginn dieses Herbstes wurde bei einem privaten Tierhalter in der Provinz Lüttich durch die ARSIA ein hochpathogener Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen.

Die Sterblichkeit unter den Vögeln war hoch, was veterinärmedizinische Untersuchungen rechtfertigte. Die Infektionsquelle wurde auf den Kontakt mit wilden Wasservögeln zurückgeführt, die regelmäßig die Wiese besuchten, auf der sich die Tiere aufhielten.
Aufgrund der geringen Anzahl betroffener Tiere und des fehlenden besonderen Verbreitungsrisikos wurde keine Sperrzone eingerichtet, und die Maßnahmen beschränkten sich auf den betroffenen Bestand.

Kurz darauf wurde ein weiterer Ausbruch in einem kommerziellen Betrieb mit Truthühnern und Masthühnern in Houthulst (Westflandern) festgestellt.
Die rund 65.000 Tiere des Betriebs sowie die Masthühner eines benachbarten Betriebs wurden gekeult.

Um den Ausbruch wurden eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km und eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km eingerichtet, in denen die üblichen Einschränkungen für alle Geflügelhaltungen gelten.

Ungünstige epidemiologische Situation und hohes Ansteckungsrisiko !

Die Zahl der Infektionen bei Wildvögeln nimmt zu. In Deutschland, den Niederlanden und Frankreich wird ein deutlicher Anstieg der Fälle bei Wildvögeln und Geflügelbeständen beobachtet.
Viele potenziell infizierte Zugvögel überqueren auf ihren Routen Belgien.
Obwohl die Vogelgrippesaison hierzulande erst beginnt, ist der Infektionsdruck in der Umwelt und in der Nähe unserer Betriebe wahrscheinlich bereits hoch.

Reaktion der Gesundheitsbehörden

Angesichts der Lage hat Minister Clarinval die verstärkten Präventionsmaßnahmen angeordnet. Ab sofort gilt:

  • Geflügel und Vögel aller gewerblichen und in Sanitel registrierten Haltungen müssen unter Netzen oder in geschlossenen Räumen gehalten werden.
  • Fütterung und Tränkung sind nur im Innenbereich oder unter Netzen erlaubt.
  • Oberflächen- oder Regenwasser, das nicht behandelt wurde, darf nicht mehr verwendet werden, da es durch Wildvögel kontaminiert sein kann.

Die folgenden Grundmaßnahmen bleiben weiterhin in Kraft:

  • Verstärkte Überwachung in kommerziellen Geflügelbetrieben: Eine Untersuchung durch die DGZ oder ARSIA ist verpflichtend, bevor eine Behandlung eingeleitet wird – insbesondere bei einer Abnahme des Futter- oder Wasserverbrauchs um mehr als 20 %, einer Sterblichkeit über 3 % pro Woche, einem Rückgang der Legeleistung um mehr als 5 % über zwei Tage oder bei klinischen Anzeichen, die auf Vogelgrippe hindeuten.
  • Aktuelles Verfahren für die Schlachtfreigabe von Geflügel bleibt bestehen.
  • Aktuelle Bedingungen für Vogelzusammenkünfte (Ziergeflügel, Ausstellungen) bleiben unverändert.

Wachsamkeit ist geboten !

Jeder Tierhalter muss auf Anzeichen von Vogelgrippe achten und bei Verdacht sofort den Tierarzt kontaktieren.

Folgende Proben können an das ARSIA-Labor gesendet werden:

  • Drei frische Kadaver oder frisch euthanasierte kranke Vögel,
  • Organproben von drei Vögeln,
  • Abstriche von mindestens fünf kranken Tieren.

Der Tierarzt leitet die Proben umgehend an die ARSIA weiter, begleitet von den erforderlichen Formularen.

Obduktionen und Laboranalysen im Rahmen der Vogelgrippeüberwachung werden von der FANSK finanziert.
Die Kosten für Betriebsbesuch und Probenentnahme trägt jedoch der Tierhalter selbst

Sowohl im gewerblichen Geflügelsektor als auch bei Hobbyhaltern ist es entscheidend, alle Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um einen massiven Vogelgrippeausbruch in Belgien zu verhindern.

Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Websitehttps://favv-afsca.be/fr/themes/animaux/sante-animale/maladies-animales/grippe-aviaire

Please follow and like us:
fb-share-icon