Bekämpfung der IBR – Stand der Dinge

Am 3. März 2023 ist ein neuer Königlicher Erlass IBR in Kraft getreten. In der Praxis führte es jedoch nicht zu vielen Veränderungen, da die meisten der genannten Maßnahmen bereits seit 2021 in Kraft waren.

Die bedeutenden Maßnahmen

  • In den infizierten Beständen, die noch nie seuchenfrei waren, ist die Eliminierungsfrist für die gE Rinder auf den 31. Oktober 2023 festgelegt.
  • In den zuvor seuchenfreien Beständen, die ihren Status leider verloren haben, gilt eine Sonderregelung, die ihnen ab dem Verlust des Status, eine Frist von 4 Jahren für deren Reform einräumt.
  • Für gE-negative Rinder aus „infizierten“ Beständen (I2) gibt es nur noch den Schlachthof oder eine Mastherde als einzigen möglichen Bestimmungsort, wobei der Transport direkt und getrennt erfolgen muss.

Für 2024 sind weitere Maßnahmen und Änderungen in Bezug auf den Transport von Rindern und den IBR-Status in diesem Zusammenhang geplant. Dank der Einführung eines Systems der Rückverfolgbarkeit der Rindertransporte, werden auch die Ställe von Händlern schließlich mit einem IBR-Status zertifiziert. So kann in Zukunft sichergestellt werden, dass seuchenfreie Rinder auf ihren Handelsreisen nicht mit infizierten Rindern in Kontakt gekommen sind.

Darüber hinaus wird auf Ebene des Gesundheitsfonds über die Einführung eines Entschädigungssystems für gE+-Rinder nachgedacht, die in Beständen reformiert werden müssen, die kürzlich (<= 4 Jahre) ihren seuchenfreien Status verloren haben. Wir werden Sie informieren, sobald die praktischen Modalitäten bekannt sind!

Die Bekämpfung der IBR in Zahlen

Wie die Grafik 1 zeigt, ist der « Kuchen » weitgehend grün ! Die seuchenfreien Bestände I4 und I3 machen, ohne Mast, 96 % des Bestands aus und die infizierten Herden lediglich 1,9 %. Unter den letzteren waren 60% der infizierten Herden nie seuchenfrei und 40 % sind leider kürzlich wieder infiziert worden, nachdem sie zuvor seuchenfrei waren.

Die Grafik 2 bezieht sich auf die Rinder selbst, von denen 96 % aus seuchenfreien Beständen ( gE und gB ) stammen.

Die Grafik 3 belegt eine gewisse Stagnation des Anteils der infizierten Bestände, seit 2018. Proportional dazu haben die seuchenfreien Herden zugenommen. Die Sanierung der letzten infizierten Bestände bleibt jedoch schwierig. Allerdings nimmt die Anzahl der, in der Wallonie, außerhalb der Mastherden, vorhandenen gE+ jeden Tag kontinuierlich ab. Die Frist bis Oktober 2023 wird den Prozess beschleunigen, wobei zu beachten ist, dass es trotzdem noch gE+ Tiere in den erneut infizierten Herden geben wird, da, wie bereits oben erwähnt, ihre Halter 4 Jahre Zeit haben, diese Rinder zu eliminieren.

Am 2. Mai 2023 beträgt die Anzahl der gE+ Rinder 4 657 ( Grafik 4 ).

In Bezug auf die Verluste der seuchenfreien Qualifikation, war das Jahr 2022 sehr günstig ( Grafik 5 ), im Gegensatz zum Jahr 2021, in dem eine Ansteckung bei einem Händler zum Verlust des seuchenfreien Status bei einem Dutzend Züchtern führte. Auch wenn sich die Lage insgesamt verbessert, ist Vorsicht beim Transport geboten, da hier nach wie vor das höchste Risiko einer Ansteckung besteht und die zwei Blutproben bei jedem Ankauf eines Rindes absolut gerechtfertigt sind.

Der jüngste Fall einer Ansteckung, der den IBR-Alarm ausgelöst hat

Nachdem Ende Februar dieses Jahres mehrere Rinder aus einer kürzlich infizierten Herde über den Markt von Ciney gegangen waren, rief die ARSIA zur Wachsamkeit in Bezug auf die Quarantäne nach dem Ankauf auf und legte eine Liste der Rinder bei, die während ihres Transits möglicherweise infiziert worden waren. Das Infektionsrisiko war zum Zeitpunkt des Aufenthalts dieser Rinder auf dem Markt oder in den Ställen der Händler, über die sie transportiert wurden, nicht bekannt; es gab also keine Verstöße gegen die Gesetzgebungen bezüglich des Tierhandels oder der IBR. Zur Erinnerung: die Infektion dieser Rinder konnte dank der ersten Ankaufsblutprobe, die in den Käuferherden durchgeführt wurde, nachgewiesen werden. Die sehr kurze Zeitspanne zwischen dem Datum des Abgangs aus der Verkäuferherde und dem Datum der Probenentnahme ließ keinen Zweifel daran, dass die Infektion dieser Rinder in der Ursprungsherde stattgefunden hatte, deren IBR-Status sofort ausgesetzt wurde. Die in diesem Bestand durchgeführte serologische Untersuchung ergab, dass die Infektion auf eine einzige Gruppe von Tieren beschränkt war, die die Weidesaison auf derselben Weide verbracht hatten, und dass es während der Stallperiode zu keiner Viruszirkulation gekommen war. Trotz einer eingehenden epidemiologischen Untersuchung ist der Ursprung der Infektion bislang unbekannt, da die Wiese von Ackerland umgeben ist, abgesehen von einer Weide, auf der sich Tiere einer seuchenfreien Herde befinden, deren Status Ende März auf der Grundlage einer negativen Aufrechterhaltung bestätigt wurde.

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