Neue Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche in Europa: Stand vom 23.04.

Am 17. April meldeten die ungarischen Veterinärbehörden einen fünften Ausbruch der Maul- und Klauenseuche. Der betroffene Betrieb ist ein Milchviehbetrieb mit 600 Tieren, der etwa 30 Kilometer südlich der im März gemeldeten ungarischen Ausbrüche liegt.

Die MKS ist eine Viruserkrankung, die häusliche und wilde Paarhufer wie Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen, Wildschweine und Hirsche infizieren kann. Die Krankheit beeinträchtigt infizierte Tiere stark und hat große wirtschaftliche Auswirkungen.

Die Sperrzonen wurden entsprechend angepasst und ausgeweitet. Die klinisch auffälligen Tiere wurden umgehend getötet, der gesamte Bestand wurde geimpft und am 18. April wurde mit der Tötung aller Tiere im Betrieb begonnen.

Die Infektion ist höchstwahrscheinlich menschlichen Ursprungs. Angesichts der hohen Ansteckungsgefahr des Virus ist es unerlässlich, in jedem Betrieb strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Die Veterinärbehörden und Berufsorganisationen haben hierzu konkrete Empfehlungen erarbeitet, die nicht nur für die betroffenen Länder, sondern für die gesamte EU gelten.

Maßnahmen in Belgien

Die ersten Ergebnisse der Rückverfolgbarkeit zeigen, dass während des Risikozeitraums keine anfälligen Tiere aus Ungarn oder der Slowakei nach Belgien eingeführt wurden.

Sollten uns die ungarischen und slowakischen Behörden mitteilen, dass trotz allem gefährdete Tiere nach Belgien geschickt wurden, werden diese umgehend überprüft und die Betriebe, in denen sie untergebracht sind, bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse vorübergehend blockiert.

Es ist jedoch wichtiger denn je, wachsam zu bleiben :

  • Die Verdachtsfälle unterliegen einer Meldepflicht. In dieser Zeit der Vektorinaktivität sollten die Symptome der Blauzungenkrankheit die Diagnose eher auf eine andere Krankheit lenken!
  • Die Vorschriften der Biosicherheit müssen strikt eingehalten werden, auch von Tiertransportern, die durch die Risikoländer reisen.
  • Reisende aus Drittstaaten oder Risikogebieten sollten keine Produkte tierischen Ursprungs im Gepäck mitführen.
  • Das Verabreichen von Küchenabfällen, insbesondere an anfällige Tiere, ist verboten.
  • Tiere, die aus einem anderen Land nach Belgien eingeführt werden, müssen eine Gesundheitsbescheinigung besitzen, die vom offiziellen Tierarzt des Herkunftslandes unterzeichnet ist. Dieses Zertifikat bescheinigt, dass das Tier keine klinischen Anzeichen ansteckender Krankheiten aufweist und auch nicht aus einem Risikogebiet stammt (https://favv-afsca.be/fr/news/importation-illegale-de-moutons-et-chevres-en-belgique-signifie-mise-en-danger-du-betail-belge).

Eine Beschreibung der Krankheit, sowie Fotos der klinischen Symptome finden Sie unter : https://favv-afsca.be/sites/default/files/2023-11/20170304_Fievreaphteuse_FR.pdf

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