Registrierung der Antibiotika & Verwendung von Bigame

Die obligatorische Erhebung der Antibiotikadaten wird daher auf Rinder und alle Geflügelarten ausgeweitet. Der geänderte K.E. vom 21. Juli 2016 über die Bedingungen für die Verwendung von Arzneimitteln durch die Tierärzte und die Verantwortlichen der Tiere ist am 10. August 2023 in Kraft getreten.

Darüber hinaus werden die Bedingungen für den Einsatz kritischer Antibiotika ( Cephalosporine der 3./4. Generation und Fluorchinolone ) auf alle Tiere ausgeweitet : Schafe / Ziegen / Hirsche / Kameliden, Pferde und Heimtiere. Ein Tierarzt darf also nur dann kritische Antibiotika verschreiben, liefern oder verabreichen, wenn durch einen Test auf Antibiotikaempfindlichkeit ( Antibiogramm ) nachgewiesen wurde, dass die zu behandelnde Infektion durch einen Bakterienstamm verursacht wird, der nur gegen das getestete kritische Antibiotikum empfindlich ist. Bei der Verwendung von kritischen Antibiotika muss die Referenz des Analyseberichts, der ihre Verwendung rechtfertigt, auf dem Verabreichungs- und Abgabedokument ( DAF ) vermerkt sein.
Es ist jedoch möglich, eine Gruppe von Tieren zu behandeln, wenn sie von der gleichen Krankheit betroffen sind, ohne erneut ein Antibiogramm durchführen zu müssen ( der Test ist bei Masttieren 6 Monate und bei Zuchttieren 12 Monate gültig ).

Beachten Sie auch, dass ein Tierarzt in außergewöhnlichen und sehr dringenden Fällen nach einer klinischen Studie auf eigene Verantwortung einem Tier ein kritisches Antibiotikum verabreichen kann, wenn er der Ansicht ist, dass dies die einzige Behandlung ist, die das Leben des Tieres retten oder irreparable Schäden verhindern kann. Trotzdem ist es notwendig, die Empfindlichkeit gegenüber Antibiotika testen zu lassen und die Behandlung anzupassen, sobald die Ergebnisse zeigen, dass dies notwendig ist. Bis die Ergebnisse vorliegen, darf nur der Tierarzt die Antibiotika verabreichen, und zwar nur an dieses spezielle Tier.

Der Tierarzt muss bei registrierungspflichtigen Tierarten auch die Indikation oder Erkrankung ( siehe Rahmen ) registrieren, für die das antibakterielle Arzneimittel verschrieben, geliefert oder verabreicht wurde.

Zu registrierende Erkrankungen

  • Systemische Störungen
  • Atemwegsstörungen
  • Störungen der Augen
  • Störungen der Nerven
  • Bewegungsstörungen
  • Verdauungsstörungen
  • Störungen der Haut
  • Peri-operative Behandlungen
  • Trockenstehen
  • Mastitis
  • Urogenitale Störungen

Übertragung der Daten an Sanitel-Med

Damit die Daten im Zusammenhang mit Antibiotika von Bigame an Sanitel-Med gesendet werden können, muss die gemeinsame Nutzung der Bigame-Daten auf dem Cerise-Portal jedes Züchters aktiviert sein.

Bitte vergewissern Sie sich bei Ihren Tierärzten, dass sie diese Daten an Bigame übertragen ( über ihre kompatible Tierarztsoftware, über die Online-Registrierung in Cerise oder über die mobile MediSmart-Anwendung ). Wenn Sie neben Ihrem Tierarzt der epidemiologischen Überwachung oder dessen Stellvertreter mit einem weiteren Tierarzt zusammenarbeiten, können Sie die gemeinsame Nutzung Ihrer Herdendaten aktivieren, um ihm die Registrierungen der Behandlungen dieses Bestands zu erleichtern.

Jeder Züchter hat die Möglichkeit, den Inhalt der von seinem Tierarzt übermittelten DAFs innerhalb von 15 Tagen nach dem Versand in Bigame zu überprüfen und zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist werden die DAFs vom System " automatisch akzeptiert ".

 

Die in Bigame vorhandenen Antibiotikadaten werden 15 Tage nach Ende jedes Quartals an die Sanitel-Med-Datenbank gesendet. Ein Benchmarking-Bericht ( Bewertung Ihres Antibiotikaverbrauchs nach Tierkategorie für jede Herde im Vergleich zu anderen Kategorien in anderen Herden ) wird einmal jährlich von der AMCRA (Wissenszentrum " AntiMicrobial Consumption and Resistance in Animals ") und BIGAME mit Schwerpunkt auf die Rinderart erstell.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne das Webinar ansehen, das aufgezeichnet wurde und auf der Internetseite der ARSIA verfügbar ist :

 

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