Schweine – Schlachtung der Tiere

Schlachtschweinen mit einem Gewicht von mehr als 70kg, die nicht über ein Sammelzentrum vermarktet werden und in einem nationalen Schlachthof geschlachtet werden, muss der Code des Bestands, aus dem sie transportiert werden, mit einem Tätowierhammer leserlich auf mindestens einer Flanke tätowiert werden und dies, innerhalb von 5 Tagen vor dem Abgang in den Schlachthof.
Schlachtschweine mit einem Gewicht von weniger als 70 kg, die über ein Sammelzentrum vermarktet werden oder für den Austausch bestimmt sind, müssen eine Schlachtklammer des Bestands tragen, den sie verlassen. Diese Klammer muss innerhalb von 5 Tagen vor dem Abgang in den Schlachthof angebracht werden.

Die Schweine müssen immer in Begleitung eines Begleitdokuments kundenspezifisch (Bestellung bei ARSIA durch Übermittlung eines T-02-Formulars) sein und der Tierhalter muss dem Schlachthof ein Formular INK übermitteln (Informationen zur Nahrungsmittelkette) (http://www.afsca.be/productionanimale/animaux/ica/porcs).

Im Falle einer Hausschlachtung, wenden Sie sich besser an die Anweisungen der FASNK.