Schweine – obligatorische Dokumente

Der Betriebstierarzt / die Besuchsberichte

Jede Person, die für eine Schweineherde verantwortlich ist, muss einen operativen Tierarzt und einen handelnden Tierarzt benennen. Dafür reicht es aus, eine Vereinbarung zwischen der verantwortlichen Person und der Betriebstierarzt / Stellvertreter auszufüllen und an die zuständige LKE zu senden.

Der Verantwortliche des Schweinebestands muss seinen Betriebstierarzt (oder den Stellvertreter) 3 Mal pro Jahr rufen (mit einer Frist von Minimum 3 Monaten und Maximum 4,5 Monaten), zwecks eines Betriebsbesuch und der Ausstellung eines Besuchsberichts. Der Tierarzt sendet der ARSIA innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum des Besuchs ein Exemplar zu, zwecks Registrierung in der Datenbank Sanitel oder er registriert es selbst.

Das Fehlen des Besuchsberichts kann die Verzögerung der Auslieferung der Ohrmarken zur Folge haben.

Die ARSIA druckt die Besuchsberichte in dreifacher Ausführung auf den Namen des Tierarztes aus. Zur Bestellung dieser Berichte füllt der Tierarzt ein Formular V-02 'Bestellung Besuchsberichte' aus und sendet es der ARSIA.

Das Betriebsregister

Jeder Schweinehalter muss ein Betriebsregister aktualisieren, in Papier-Form oder per EDV. Die Angaben der letzten 5 Jahre müssen mindestens aufbewahrt werden.
Folgende Ereignisse müssen chronologisch und pro Woche, innerhalb von 3 Tagen nach dem Ende jeder Woche registriert werden :

Ankünfte und Geburten ( = Absetzen ), der Teil "IN" des Registers:

  • pro Ankunft: das Eingangsdatum, die Anzahl eingeführter Schweine und deren Kategorie
  • die Anzahl abgesetzter Ferkel im Laufe dieser Woche
Abgänge und Sterbefälle, der Teil "OUT" des Registers:

  • pro Abgang: das Abgangsdatum, die Anzahl Schweine und deren Kategorie
  • die Anzahl toter Schweine und deren Kategorie

Jede Angabe bezüglich der Ankunft und dem Abgang der Schweine (außer für die verendeten Schweine) muss einem Begleitdokument entsprechen. Wenn Schweine aus dem Austausch oder Import eintreffen, muss die Gesundheitsbescheinigung während mindestens 5 Jahren mit dem Betriebsregister aufbewahrt werden.
Ein Modell des Betriebsregisters, festgelegt in der Anlage IV des K.E. vom 1. Juli 2014, kann hier heruntergeladen werden.

Das Begleitdokument

Für jeden Transport von Schweinen zwischen Einrichtungen auf belgischem Gebiet, muss der Transporteur ein Begleitdokument erstellen (ein Dokument pro Schweinegruppe, die denselben Verlade- und Entladeort haben).

Dieses Dokument ist in drei Exemplaren auf den Namen des Transporteurs ausgestellt: das Original begleitet den Transport, eine Kopie wird dem Verantwortlichen des Verladeortes ausgehändigt und die andere dem Verantwortlichen des Entladeortes. Jede Partei muss das Begleitdokument unterzeichnen und bestätigt somit die sie betreffenden Angaben.

Der Transporteur und die Verantwortlichen müssen das Original und die Kopien des Begleitdokuments während 5 Jahren aufbewahren.
Der Transporteur muss die Angaben des Belgeitdokuments innerhalb von 7 Tagen nach dem Transportdatum in Sanitrace registrieren. Er kann die ARSIA mit der Registrierung beauftragen, indem er ihr innerhalb von 7 Tagen eine leserliche Kopie des Begleitdokuments übermittelt. Die ARSIA verfügt über 7 Tage für die Registrierung der Angaben auf Kosten des Transporteurs.

Die Begleitdokumente können bei der ARSIA bestellt werden, mit Hilfe des Formulars T-02 'Bestellung Begleitdokumente'. Diese stehen in Blöcken mit 10 oder 50 Dokumenten zur Verfügung. Die Lieferzeit beträgt 2 bis 3 Wochen.