Gesundheitsfonds: Agenda der Beiträge 2026

Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt bereitet die Kampagne zur Erhebung der Beiträge 2026 für den Gesundheitsfonds vor.

Agenda 2026 – Versand der Rechnungen

Die Daten für den Versand der Rechnung wurden wie folgt festgelegt :

  • Sektor Schafe-Ziegen-Hirsche: 18. Mai 2026
  • Sektor Geflügel: 26. Juni 2026
  • Sektor Rinder: 30. Oktober 2026
  • Sektor Schweine: 27. November 2026

Rechnungsmodalitäten

Sektor Schafe-Ziegen-Hirsch

Der Beitrag ist fällig für jeden Bestand, der aus mindestens 6 weiblichen Tieren besteht, die älter als 6 Monate sind.
Der Betrag wird auf der Grundlage der Zusammensetzung der Herde berechnet, die beim Inventar am 15. Dezember 2025 gemeldet wurde.

Für Betreiber, die ihr Inventar bis zum 15. Januar 2026 nicht eingereicht haben, wird der Rechnungsbetrag gemäß dem Königlichen Erlass vom 14. März 2023 um 20% erhöht..

Sektor Geflügel

Die Höhe des Beitrags wird anhand der Kapazität und der Art der in SANITEL registrierten Tätigkeit berechnet.

Sektor Rinder

Die Pflichtbeiträge werden anhand der Anzahl und des Alters der Tiere berechnet, die während des Bezugszeitraums geboren, gehalten oder in den Bestand aufgenommen wurden.

Die Rechnungen werden auf der Grundlage der Daten in SANITEL für den Zeitraum vom 01.09.2025 bis zum 30.06.2026 erstellt.

Sektor Schweine

Die Pflichtbeiträge werden wie folgt berechnet:

  • Je nach der Kapazität des Bestands (Anzahl Plätze für die Zucht- und Mastschweine)
  • Je nach dem offenen oder geschlossenen Charakter der Plätze

Die Rechnungen werden auf der Grundlage der Daten in SANITEL für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2026 erstellt.


Wichtige Hinweise

Im Falle einer Aufgabe der Tätigkeit werden die Betriebsverantwortlichen gebeten, ihre Situation bei der ARSIA zu klären :

  • Vor dem Rechnungsdatum für die Sektoren Schafe-Ziegen-Hirsche und Geflügel
  • Vor dem Ende des Bezugszeitraums für die Sektoren Rinder und Schweine

Der FÖD Volksgesundheit erinnert daran, dass die Rechnungsstellung auf den in SANITEL registrierten Angaben basiert.
Der Betreiber ist für die Richtigkeit und Aktualität dieser Daten verantwortlich.


Nichtzahlung und Reklamation

Im Falle einer Nichtzahlung oder Teilzahlung :

  • Führt eine erste Mahnung zu Mahnkosten von 50 €
  • Führt eine zweite Mahnung zu einem Aufschlag von 20% auf den Rechnungsbetrag (Minimum 50 €)

Im Falle von Einwänden kann innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum eine Reklamation eingereicht werden.

Falls die Rechnung nicht erhalten wurde, muss beim FÖD Volksgesundheit ein Duplikat angefordert werden.


Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen sind verfügbar:

  • Auf der Internetseite des FÖD Volksgesundheit
  • über das Callcenter unter 02/524 90 95 (werktags von 8:00 bis 13:00 Uhr)
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