IBR: neue Vorschriften für reine Mastbestände

Soeben wurde ein neuer ministerieller Erlass zur Änderung bestimmter Anhänge des Königlichen Erlasses zur Bekämpfung der IBR veröffentlicht. Er betrifft in erster Linie reine Mastherden, deren Rinder für den Schlachthof bestimmt sind. Diese Herden dienen nicht der Zucht, verzeichnen keine oder nur sehr wenige Geburten, und die dort gehaltenen Rinder werden weder auf die Weide gebracht, noch in andere Bestände integriert. 

In Wallonien sind 127 reine Mastbetriebe mit insgesamt fast 16751 Rindern erfasst, deren Halter bereits persönlich über ihre neuen Verpflichtungen informiert wurden. Wie bei konventionellen Herden besteht das Ziel darin, den gesamten Rindersektor schrittweise zu einem IBR-freien Status zu führen, um das Risiko einer Virusausbreitung so weit wie möglich zu begrenzen. 

Derzeit gelten reine Mastbestände standardmäßig als „infiziert“. Der neue Erlass legt die Regeln fest, nach denen sie einen höheren Status erhalten können, und zwar auf der Grundlage von Blutuntersuchungen, die alle 6 Monate an einer zufällig ausgewählten Stichprobe von Rindern durchgeführt werden. Sind die Ergebnisse gut, erhält der Bestand unter den vorgesehenen Bedingungen zunächst den Status „saniert“ und anschließend den Status „seuchenfrei“. Wird bei einem Rind ein positiver Befund festgestellt, behält die Herde den Status „infiziert“ oder erhält diesen. 

Die Behörden sind sich der Einschränkungen dieser Vorschriften bewusst, hielten sie jedoch für notwendig, da es derzeit nicht möglich ist, den Gesundheitsstatus einer Mastherde allein auf der Grundlage des IBR-Status der Herkunftsherden zu gewährleisten, insbesondere aufgrund mangelnder Transparenz in bestimmten Transport- und Sammelkreisläufen. 

Die wichtigsten geplanten Maßnahmen sind folgende: 

  • Verstärkte Impfung in infizierten Mastherden durch intranasale Impfung der Rinder innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft  
  • Doppelte Blutprobe beim Ankauf, außer vorgesehene Ausnahme, bevor die eingeführten Rinder mit dem Rest des Bestands in Kontakt kommen dürfen  
  • Serologische Untersuchung alle 6 Monate, um den Erhalt oder die Aufrechterhaltung eines Status „saniert“ und anschließend „seuchenfrei“ zu ermöglichen 
  • Ab dem 1. November 2026 müssen Rinder aus Mastherden, die noch den Status „infiziert“ haben, in einem von der FASNK versiegelten Fahrzeug direkt zum Schlachthof transportiert werden. 

Auch wenn diese neuen Vorschriften unmittelbar die Mastbetriebe betreffen, sollten sie auch von allen Tierhaltern beachtet werden. Die jüngsten IBR-Ausbrüche haben erneut gezeigt, dass der Ankauf und die Verbringung von Rindern nach wie vor einer der Hauptwege für die Einschleppung des Virus in seuchenfreie Bestände sind. 

Beim Ankauf ist es daher nach wie vor unerlässlich, den IBR-Status des Herkunftsbestands zu überprüfen, Direkttransporte zu bevorzugen, risikobehaftete Transportwege zu vermeiden und die Isolation bei der Ankunft, sowie die Untersuchungen beim Ankauf innerhalb der vorgesehenen Fristen strikt einzuhalten. 

Infos & Kontakt 

Die ARSIA steht Ihnen für jegliche Frage bezüglich der IBR zur Verfügung über adminsante@arsia.be oder unter 083/23.05.15 (Durchwahl 4). 

 

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