Schafe/Ziegen – Obligatorische administrative Dokumente

DAS BESTANDSREGISTER

Jeder Halter füllt ein Register pro Tierart aus, entweder auf Papier oder in EDV-Form. Dieses Register muss während 3 Jahren aufbewahrt werden. Das Modell des, durch die FASNK genehmigten Registers kann hier heruntergeladen werden. Zusätzliche Seiten für dieses Register können ebenfalls heruntergeladen und ausgedruckt werden.

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Folgende Ereignisse müssen innerhalb von 7 Tagen nach dem Eintreten, eingetragen werden :

  1. Für jedes Neugeborene: die Identifizierungsnummer, das Jahr und den Monat der Geburt (Kode N);
  2. Das Todesdatum eines Schafs oder einer Ziege (Kode M);
  3. Für jedes angekommene Schaf oder Ziege: das Ankunftsdatum (Kode A für einen Ankauf oder Kode I für einen Import) und die Referenz des Begleitdokuments oder der Gesundheitsbescheinigung.
  4. Für jedes abgegangene Schaf oder Ziege: das Abgangsdatum (Kode D oder VP für einen Verkauf oder Kode E für einen Export) und die Referenz des Begleitdokuments oder der Gesundheitsbescheinigung.

→ SONDERFALL:

« Wenn ein Betreiber ein Schaf oder eine Ziege an eine Person abgibt, die kein Betreiber ist (und daher nicht in SANITEL bekannt) und die das Tier privat schlachten will, trägt er für dieses Tier die Nationalregisternummer des Übernehmers in das Bestandsregister ein, mit dem Vermerk Privatschlachtung, so dass die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Er händigt dem Übernehmer ebenfalls ein ordnungsgemäß ausgefülltes Begleitdokument in Papierform für dieses Tier aus, mit Vermerk der Identifizierungsnummer des Nationalregisters des Übernehmers. » (Art. 82 §2 des K.E. vom 22/05/2022).

Das Bestandsregister, das in EDV-Form aktualisiert wird, muss folgende Bedingungen erfüllen :

  • Die registrierten Angaben entsprechen mindestens den Angaben, die das Modell des Registers aufweist;
  • Die Angaben müssen zugänglich sein und zu jeder Zeit eingesehen werden können, d.h. gelesen und ausgedruckt werden können;
  • Eine Kopie des Registers, in elektronischer oder Papier Form, muss zu jeder Zeit vorgelegt werden können. Die Kopie auf Papier muss dem, von der Agentur genehmigten Modell entsprechen.

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DAS BEGLEITDOKUMENT

Der Transport von Schafen und Ziegen unterliegt einer gewissen Anzahl gesetzlicher Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen müssen von demjenigen eingehalten werden, der die Tiere effektiv transportiert, im Rahmen :

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  • Des Ankaufs und des Verkaufs,
  • Der Teilnahme an einem Wettbewerb, einer Expertise oder einer Ausstellung,
  • Der Schlachtung

Derjenige, der Schafe oder Ziegen transportiert, ist zu diesem Zeitpunkt als Transporteur angesehen, und muss während dieses Transports stets im Besitz eines Begleitdokuments sein.
Dieses Dokument muss in dreifacher Ausführung erstellt werden. Das Modell dieses Dokuments ist gesetzlich festgelegt. Blöcke mit 10 Dokumenten in dreifacher Ausführung können ebenfalls geliefert werden (kostenpflichtig und mittels Bestellschein A-05 oder über das Cerise Portal zu bestellen).

Folgende Elemente müssen obligatorisch notiert werden:

  • Die Anzahl Tiere,
  • Die individuellen Ohrmarkennummern jedes Tieres (außer für die Schlachtlämmer),
  • Der Verladeort und die Bestimmung (Entladeort),
  • Die Nummer des Transporteurs (Bestandsnummer im Falle des Züchters) und die Nummer des Kennzeichens,
  • Das Datum und die Uhrzeit des Verladens und Entladens,
  • Der Verantwortliche des Verladeortes trägt die Dokumentnummer ein, die aus 8 Zahlen der Bestandsnummer + die 2 letzten Zahlen des Jahres + die Folgenummer im Jahr, beginnend mit ‘1’ besteht (zum Beispiel BExxxxxxxx-0501 / 22 / 01).
  • Die Unterschrift des Verkäufers, des Transporteurs und des Übernehmers.

Der Betreiber muss innerhalb von sieben Tagen nach der Verbringung der Tiere im Besitz seiner Kopie des Begleitdokuments sein.

Das Original dieses Transportdokuments muss der Transporteur mindestens 5 Jahre im 'Register des Transporteurs' aufbewahren.
Der Transporteur muss der ARSIA innerhalb von 7 Tagen eine Kopie des ausgefüllten Dokuments zwecks Registrierung zusenden.
Der überlassende und der übernehmende Verantwortliche behalten jeweils eine Kopie des Begleitdokuments in chronologischer Reihenfolge im Anhang ihres Bestandsregisters.

Bei einem Transport zum Schlachthof muss auf dem Begleitdokument ein INK-Etikett (Information zur Nahrungsmittelkette) geklebt werden. Mit dem Formular A-05 können Sie Blätter mit 15 Etiketten bestellen oder über das Cerise Portal. Wenn es relevante Informationen zu melden gibt (zum Beispiel eine kürzliche Behandlung mit einem Medikament), füllen Sie das entsprechende INK-Formular aus (siehe Website der FASNK). Dieses Formular legen Sie dann zusammen mit dem Begleitdokument im Schlachthof vor.

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DIE ZÄHLUNG AM 15/12

Jedes Jahr Anfang Dezember werden Sie schriftlich gebeten, die Anzahl anwesender Tiere zwischen dem 15. und dem 31. Dezember für jede aktive Tierart mitzuteilen (Art. 22 des K.E. vom 03/06/2007 bezüglich der Identifizierung und Registrierung der Schafe-Ziegen-Hirschartige).

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Dieses Dokument muss uns, ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben, bis zum 15. Januar des darauffolgenden Jahres zugesandt werden. Wenn Sie Zugang zum Cerise Portal haben, können Sie die Angaben ebenfalls über diese Anwendung mitteilen.

Wenn Sie während dieser Zeitspanne keine Tiere besitzen, die Bestandsnummer aber behalten möchten, dann müssen Sie das Dokument zurücksenden und 0 Tiere angeben, OHNE das Feld ‘Aufgabe’ anzukreuzen.
Wenn Sie jedoch den Bestand auflösen möchten, dann müssen Sie uns das Dokument zwingend zurücksenden und das Feld Aufgabe ankreuzen + Datum + Unterschrift, sowie die nicht benutzten Ohrmarkenpaare.

Die Anzahl weiblicher Tiere, die älter als 6 Monate sind, wird bei der Berechnung der Beiträge an den Gesundheitsfonds und der Gebühr der FASNK berücksichtigt.
www.health.belgium.be/fr/cotisations-secteur-ovins-caprins-cervides

http://www.afsca.be/financement/contributions/

Die mitgeteilten Angaben müssen auf die Seite R2 Ihres Registers übertragen werden.

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