Schafe/Ziegen – Ohrmarkenverlust oder unlesbare Ohrmarken

Wenn Sie die Unlesbarkeit oder den Verlust einer Ohrmarke (visuelle oder elektronische) feststellen, müssen Sie innerhalb von 7 Tagen eine neue Ohrmarke mit der gleichen Nummer mit dem Formular C-05 bestellen.

Geben Sie unbedingt die vollständigen Nummern an (Ländercode + 8 bis 12 Zahlen); sie haben die Wahl zwischen 3 Arten von Ohrmarken:

Klassische Ohrmarke ALLFLEX Elektronische Ohrmarke ALLFLEX Ohrmarke METAGAM

Bei Erhalt dieser Ohrmarke müssen Sie diese innerhalb von 7 Tagen einziehen und innerhalb von 3 Tagen das Datum des Anbringens in das Register eintragen (R3 – Kolonne B).

Bei verzögerter Anbringung ist es immer noch möglich, eine blaue Bestandsohrmarke einzuziehen, das Datum und die Nummer im Register einzutragen (A), und nach Erhalt der richtigen Ohrmarke, diese einzuziehen und das Datum ebenfalls im Register einzutragen (B).

Hat ein Tier seine beiden Ohrmarken verloren, müssen die Dienste der ARSIA, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, das Tier, nach Erhalt der Erlaubnis der FASNK, erneut identifizieren. Geben Sie auf dem Bestellschein bitte deutlich an, dass ein Paar Ohrmarken notwendig ist.

Bei Verlust einer blauen Bestandsohrmarke, kann einfach eine andere Ohrmarke des Vorrats eingezogen werden. Dies wird im Register (R4) in der Kolonne der Eingänge notiert – die Nummer, das Datum und der Kode R in der Kolonne IN (Erklärungen – siehe Seite 6 des Registers).