BVD – Offizieller Bekämpfungsplan

Offizieller Bekämpfungsplan

Die Bekämpfung des Virus der BVD, die seit dem 1. Januar 2015 Pflicht ist, basiert auf:

  • einer obligatorischen und systematischen Nachsuche bei der Geburt
  • der Nachsuche der Mütter von positiven Kälbern
  • der Blockierung der IPI-Tiere (Verbot der Weidehaltung, Vermarktungsverbot, auch in die Mast, Isolierung ist Pflicht)

Und seit dem 1. Januar 2017 dürfen lediglich Rinder mit Status « Nicht-IPI nach Untersuchung » oder « Nicht-IPI durch Abstammung » vermarktet werden.

Die Zirkulation des Virus der BVD hat somit seit der Einführung des Bekämpfungsplans abgenommen. Aber noch nicht genug, um neue Infektionen zu vermeiden und effizient auf eine rasche Ausrottung des Virus der BVD zu hoffen.

Königlicher Erlass vom 18. September 2017

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Zur Vervollständigung der anfänglichen Maßnahmen, ist seit dem 20. Oktober 2017 ein neuer Königlicher Erlass in Kraft.

Die neuen Maßnahmen sind insbesondere:

  • die obligatorische Reform jedes Tieres mit Status « IPI » innerhalb von 45 Tage nach der Meldung des Status. Wird diese Maßnahme nicht eingehalten, muss der gesamte Bestand blockiert werden und die FASNK muss einen Abschlachtungsbefehl für das Rind mit Status « IPI » erstellen.
  • Die obligatorische Nachsuche ALLER Rinder mit Status BVD « unbekannt » bis spätestens den 31/12/2017. Nach diesem Datum muss der Status « IPI » jedem Rind vergeben werden, das nicht nachgesucht wurde, mit allen Auswirkungen, die mit diesem Status in Verbindung stehen und wie im oberen Punkt beschrieben.

Neben diesen Maßnahmen zum Nachweis und der Eliminierung der letzten IPI-Tiere, tritt die offizielle Qualifikation der Bestände «BVD-frei» auf.

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Bedingungen zum Erhalt des Status «BVD-frei»

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Zum Erhalt des Status « BVD-frei » muss der Bestand die folgenden 3 Bedingungen erfüllen:

  • Alle, im Bestand anwesenden Rinder müssen einen Status NICHT-IPI nach Untersuchung oder NICHT-IPI durch Abstammung besitzen
  • im Laufe der letzten 12 Monate darf kein Rind mit unbekanntem Status den Bestand verlassen haben
  • im Laufe der letzten 12 Monate darf kein positives virologisches Resultat, noch ein IPI mit dem Bestand in Verbindung gebracht werden

Die Bestände, die diese Bedingungen erfüllen, erhalten automatisch den Status « seuchenfrei ». Die ARSIA sendet dem Tierhalter dann ein Informationsschreiben, in dem sie ihn über die Modalitäten in Verbindung mit diesem neuen Status erklärt.

Einmal diesen Status erhalten, muss er natürlich aufrechterhalten werden! Zu diesem Zweck bietet die Gesetzgebung 2 Möglichkeiten an: das virologische Monitoring und das serologische Monitoring.

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Das virologische Monitoring

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Das virologische Monitoring wird fortlaufend an allen neugeborenen Kälbern durchgeführt (einschließlich der Aborte und totgeborenen Kälber). Diese Art der Überwachung besteht darin, die systematische Nachsuche bei der Geburt mittels der BVD-Ohrmarken fortzusetzen.

Dieses Monitoring ist die Standardoption bei der Vergabe des Status « seuchenfrei » und wird von den Vereinigungen in Verbindung mit dem Bekämpfungsplan empfohlen. In der Tat verhindert die Nachsuche bei der Geburt in keiner Weise eine neue Infektion, bleibt aber das einzige Mittel, eine Ansteckung frühzeitig nachzuweisen, indem ein eventuelles IPI-Tier bereits bei seiner Geburt entdeckt wird.

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Das serologische Monitoring

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Das serologische Monitoring wird einmal pro Jahr durchgeführt und besteht darin, die BVD-Antikörper nachzusuchen – Anzeichen einer Viruszirkulation – anhand von 12 bis 20 Rindern (je nach Größe des Bestands), im Alter von 9 bis 14 Monaten, die NICHT gegen die BVD GEIMPFT SIND. Diese Rinder dürfen also keine Dosis BOVALTO RESPI 4, BOVELA, BOVILIS BVD oder RISPOVAL 3 erhalten haben.

Zusätzlich zu diesem serologischen Monitoring, muss jedes Kalb, das eine trächtig angekaufte Kuh zur Welt bringt, einer virologischen Nachsuche bei der Geburt unterzogen werden.

Zur Aufrechterhaltung seines Status über das serologische Monitoring und somit die Nachsuche bei der Geburt einstellen zu können, muss der Tierhalter dem Dienst der Gesundheitsverwaltung der ARSIA eine schriftliche Anfrage senden, der dann überprüft, ob dieses Monitoring gemäß der gesetzlichen Bedingungen durchgeführt werden kann (z.B.: ausreichende Anzahl Rinder von 9 bis 14 Monaten), bevor die Erlaubnis zur Beeendigung des virologischen Monitorings gegeben wird.

Die Kälber, die in einem Bestand mit seuchenfreiem Status, ohne Test bei der Geburt, geboren werden, erhalten somit den Status « Nicht-IPI durch Bestandsstatus ».

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Kalb «Nicht-IPI durch Bestandsstatus»

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Der Status « Nicht-IPI durch Bestandsstatus » wird jedem Kalb vergeben, dass in einem seuchenfreien Bestand zur Welt kommt, in dem die Überwachung auf serologische Weise erfolgt und nicht bei der Geburt getestet wird.

Dieser Status erlaubt jedoch nicht die Vermarktung des Rindes vor Ende 2018, selbst in einen Mastbestand. Lediglich der direkte Transport in einen nationalen Schlachthof (ohne über einen Markt oder ein Sammelzentrum zu gehen) ist erlaubt.

Aus diesem Grund wird die Nachsuche bei der Geburt bis Ende 2018 für jedes Kalb empfohlen, das vermarktet werden soll. Die Kosten der Analyse über die BVD-Ohrmarke sind deutlich geringer, als die einer Analyse, die anhand einer später, durch den Tierarzt, entnommenen Probe.

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Was geschieht, wenn das serologische Monitoring aufdeckt, dass das Virus der BVD in einem seuchenfreien Bestand gewesen ist (ungünstiges Monitoring)?

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Ist das serologische Monitoring ungünstig, wird der Bestandsstatus « seuchenfrei » AUSGESETZT.

Anschließend muss eine virologische Nachsuche an allen Rindern mit Qualifikation «Nicht-IPI durch Bestandsstatus», die seit der Vergabe des Status oder seit des letzten günstigen Monitorings im Bestand geboren oder eingeführt wurden, durchgeführt werden.

Werden anlässlich dieser Nachsuche ein oder mehrere IPI's nachgewiesen, verliert der Bestand seinen «BVD-freien» Status. Die IPI nachgewiesenen Kälber müssen natürlich innerhalb von weniger als 45 Tagen reformiert werden. Und die systematische, virologische Überprüfung bei der Geburt muss wieder eingeführt werden.

Erhalten alle getesteten Rinder einen Status «Nicht-IPI nach Untersuchung», bleibt der «BVD-freie» Status des Bestands bestehen, aber die systematische virologische Überprüfung bei der Geburt wird für 12 Monate erneut eingeführt.

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