BVD – obligatorischer Bekämpfungsplan

Ein BVD-Bekämpfungsplan, warum?

»Mehr

Seit dem 1. Januar 2015 ist ein Bekämpfungsplan hinsichtlich der Ausrottung der BVD auf nationaler Ebene Pflicht. Gemäß der Entwicklung der Bekämpfung, werden neue Königliche Erlässe hinzugefügt, zur besseren Bestimmung der späteren Änderungen des Plans.

Warum diese Bekämpfung ?

  • Einerseits ist die BVD eine kostspielige Krankheit. Man kann zwischen 30 und 60 Euro pro Jahr pro Kuh rechnen, die im Bestand anwesend ist, wenn die Krankheit endemisch ist und bis zu 600 Euro pro Kuh bei einer neuen Infektion. Daher fordert der Sektor schon seit Jahren einen Bekämpfungsplan.
    Folglich sind die Kosten in Verbindung mit dieser Bekämpfung zu Lasten jedes Tierhalters.
    Der Gesundheitsfonds verringert die Kosten dieser Bekämpfung jedoch, indem er die Kosten für den Versand der Ohrbiopsien, die vom K.E. vorgeschriebenen DNA-Analysen, sowie den Euthanasieakt der IPI Kälber und die Nachsuche ihrer Mütter übernimmt.
  • Andererseits haben andere europäische Länder die Bekämpfung bereits begonnen.
    Der Bekämpfungsplan zielt darauf ab, alle IPI-Tiere nachzuweisen und diese mittel- oder langfristig zu eliminieren.

»Weniger


Was tun ?

»Mehr

Im Rahmen dieser Bekämpfung ist die systematische, virologische Nachsuche der Kälber bei der Geburt Pflicht. Hierzu bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten :

  • der Tierhalter zieht eine BIOPSIE-Ohrmarke ein.
  • Der Betriebstierarzt entnimmt eine Blutprobe (Röhrchen EDTA), dies kann nur an einem Kalb erfolgen, dass vorher mit einer konformen Ohrmarke gekennzeichnet wurde.

Pflicht ist auch die Nachsuche der Mütter der positiven Kälber, sowie die der Aborte.

Der Resultate der Proben, die bei der Geburt entnommen wurden, werden als BVD-Status des Kalbes auf dem Identifizierungsdokument (ID) gedruckt.
Daher kann der Ausdruck des ID nicht erfolgen, solange das Resultat nicht bekannt ist. Denken Sie daran, uns die Proben so schnell wie möglich zuzusenden, wenn Ihre Kälber den Bestand so schnell wie möglich verlassen sollen (ab dem gesetzlichen Alter von 10 Tagen zum Beispiel).

»Weniger


Was geschieht mit den positiven Tieren?

»Mehr

Der status IPI wird jedem Tier vergeben, das ein positives Antigen-Resultat erhält. Der Status IPI blockiert das Tier in Sanitel. Es darf den Betrieb also nur verlassen, um in den Schlachthof oder die Kadaververwertung zu gelangen und der Weidegang ist verboten.

Ein einziges positives Resultat sagt jedoch nur aus, dass das Tier virämisch ist: zur Bestimmung, ob es permanent und nicht vorübergehend virämisch ist, sind zwei positive Resultate mit 1 Monat Zwischenzeit erforderlich. Wer es wünscht, kann daher eine zweite Analyse beantragen, um sicherzustellen, ob sein Rind den IPI-Status besitzt. Ist die zweite Analyse negativ, wird automatisch eine DNA-Analyse an den zwei Proben dieses Rindes durchgeführt (vom Gesundheitsfonds übernommen), bevor ihm der Status NICHT-IPI vergeben wird. Stimmen die DNA-Resultate nicht überein, bleibt der Status IPI bestehen und die DNA-Analysen sind zu Lasten des Tierhalters.

Die bei den Ohrbiopsien benutzte Analyse weist jedoch lediglich die sehr hohen Virusanteile nach, was in 90 bis 95% der Fälle einem IPI-Tier entspricht. Ein Kalb mit positivem Ergebnis muss daher so schnell wie möglich eliminiert werden, um zu vermeiden, dass es seine ganze Umgebung ansteckt; es sollte nicht mehr bis zum erneuten Test nach einem Monat gewartet werden.

»Weniger


Wieviel Zeit bleibt zur Eliminierung der IPI?

»Mehr

Der zweite Königliche Erlass BVD vom 18. September 2017 sieht eine maximale Frist für die Eliminierung jedes Rindes mit Status « IPI » von 45 Tagen vor.

Diese Frist bietet dem Tierhalter die Möglichkeit, ein Tier erneut testen zu lassen, wenn Zweifel bezüglich des wirklichen IPI-Charakters bestehen.

Wurde das « IPI »-Rind nach 45 Tagen noch immer nicht eliminiert, muss der gesamte Bestand in Verbindung mit diesem Rind blockiert werden (Verbot der Vermarktung, des Transports in einen Schlachthof, des Weidegangs) und die FASNK muss einen Abschlachtungsbefehl für das betroffene Rind erstellen.

»Weniger


Und die Importe ?

»Mehr

Um in einen Bestand eingeführt zu werden, muss ein Rind den Status «Nicht-IPI nach Untersuchung», «Nicht-IPI durch Abstammung» oder, ab dem 1. Oktober 2018, «Nicht-IPI geboren in gesundem Bestand» besitzen. Importierte Rinder unterliegen natürlich auch dieser Regelung. Ausländische Rinder müssen daher vor dem Einbringen in einen belgischen Bestand, eine Bescheinigung besitzen, die Garantien bietet, die denen unserer nationalen Status entsprechen. Ist dies nicht der Fall, muss das Rind in einem offiziellen Quarantänestall gehalten werden, bis das ein BVD-Nachweis laut unserer Gesetzgebung durchgeführt wurde.

»Weniger


Und die Wettbewerbe?

»Mehr

Um an einem Wettbewerb teilnehmen zu können, muss ein Rind den Status « Nicht-IPI nach Untersuchung » oder « Nicht-IPI durch Abstammung » besitzen.

»Weniger


Welche Status werden den Rindern vergeben und welche Auswirkungen haben diese?

»Mehr

Die BVD-Status werden auf der Grundlage von Antigen-Tests vergeben.

1. Status IPI :

Der Status IPI wird vergeben:

  • jedem Rind, das ein positives Antigen-Resultat erhalten hat
  • auf administrative Weise, jedem Rind mit Status « unbekannt » oder « IPI-verdächtig », das nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen getestet wurde

⇒ Rind in Sanitel blockiert (nicht vermarktbar, Weidegang verboten) und Reform innerhalb von maximal 45 Tagen.

2. Status « IPI-verdächtig »

Die Mutter eines positiven Kalbes erhält den Status «IPI-verdächtig», bis zum Erhalt der Resultate einer Blutprobe, die der Tierarzt innerhalb von maximal 7 Tagen entnommen hat.
Dieser Status wird ebenfalls einem Rind vergeben, dessen virologisches Resultat nicht-interpretierbar ist (bis zum Erhalt der Ergebnisse einer zweiten Probe), sowie einem Rind mit Status «unbekannt», dessen Mutter den Status « IPI » erhält.
⇒ Rind in Sanitel blockiert, solange kein negatives Resultat für dieses Tier registriert wurde.

3. Status «Nicht-IPI nach Untersuchung»

Ein negatives Antigen-Resultat führt zur Vergabe des Status « Nicht-IPI nach Untersuchung »! Wenn dieses negative Ergebnis einer positiven oder nicht interpretierbaren Ergebnisprüfung folgt, wird ein DNA-Test an den zwei erhaltenen Proben durchgeführt, um sicherzustellen, dass es sich um dasselbe Tier handelt.
⇒ Status, der die Vermarktung und Teilnahme an nichtgewerblichen Ansammlungen erlaubt

4. Status «Nicht-IPI durch Abstammung»

Dieser Status wird einem weiblichen Tier vergeben, das mindestens ein Kalb zur Welt gebracht hat mit einem Status « Nicht-IPI nach Untersuchung ».
⇒ Status, der die Vermarktung und Teilnahme an nichtgewerblichen Ansammlungen erlaubt.

5. Status «Nicht-IPI durch Bestandsstatus»

Status, der jedem Kalb vergeben wird, das in einem Bestand mit Status « seuchenfrei » zur Welt kommt und nicht bei der Geburt getestet wurde (außer wenn die Mutter im Laufe der 280 Tage vor der Geburt in den Bestand eingeführt wurde).
⇒ Rind blockiert in Sanitel bis Oktober 2018..

6. Status «BVD unbekannt»

Status, der standardmäßig Rindern vergeben wird, die bereits vor dem Beginn der Bekämpfung in Sanitel anwesend waren, sowie den Rindern, die in Sanitel registriert werden, bis zum Erhalt der Resultate der virologischen Nachsuche.
⇒ Rind blockiert in Sanitel.

»Weniger