Anstieg der IBR-Fälle in Flandern – Aufruf zur Wachsamkeit

Seit September verzeichnet die DGZ einen Anstieg der IBR-Viruszirkulation in 13 zuvor seuchenfreien Beständen, von denen sich 11 in der Provinz Westflandern befinden, die meisten (10/11) in einer Gruppe von 6 Gemeindeeinheiten (Jabbeke, Zeldegem, Torhout, Koekelaere, Nieuwpoort und Diksmuide).

2 der 11 Bestände in Westflandern wurden nach dem Nachweis des IBR-Virus zu IBR-„Seuchenherden“ erklärt. Beim ersten dieser beiden Ausbrüche traten im August 2023 erhebliche klinische Symptome mit Todesfällen auf, aber die IBR wurde erst Mitte September auf der Grundlage von Autopsien bei der DGZ nachgewiesen. Dieser späte Nachweis ist die Ursache für die sekundäre Ansteckung von 5 Herden durch menschliche Kontakte.

Bei 5 weiteren Herden war die Ursache der Ansteckung die Einführung neuer Rinder in den Bestand, bevor die (positiven) Ergebnisse der zweiten Ankaufsblutprobe vorlagen.

Bei 3 Herden bleibt der Ursprung der Infektion unbekannt, worunter die beiden Ausbrüche.

Bisher gab es in Wallonien keine ähnlichen Episoden. Zu diesem Zeitpunkt haben 30% der wallonischen seuchenfreien Herden ihre jährliche serologische Untersuchung zur Aufrechterhaltung des IBR-Status durchgeführt.

Dieser Anstieg der Fälle in Flandern stellt den Zeitplan des belgischen IBR-Ausrottungsprogramms nicht in Frage, insbesondere die obligatorische Eliminierung von Rindern, die latente IBR-Träger (gE+) sind, bis spätestens 21. April 2024 in der zweiten Kohorte von Herden (Herden, die nie seuchenfrei waren, und Herden, die ihren IBR-freien Status vor April 2020 verloren haben). Das Ziel, bis April 2027 auf nationaler Ebene den Status IBR-frei zu erreichen, wird derzeit ebenfalls aufrechterhalten.

Die ARSIA empfiehlt allen Tierhaltern, sowie den Betriebstierärzten eine erhöhte Wachsamkeit und die strikte Anwendung der Biosicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die IBR, insbesondere die Absonderung von neu eingeführten Rindern, sowie von Rindern, die an Ansammlungen (Wettbewerbe, Expertisen, Messen, …) teilgenommen haben, bis zum Erhalt der Ergebnisse der Kontrollserologien.

Die ARSIA und die DGZ betonen, dass die IBR eine offizielle Krankheit ist, bei der klinische Verdachtsfälle meldepflichtig sind, indem Proben (Nasenabstriche) von Tieren, die insbesondere Atemwegsbeschwerden (Fieber, Husten, Atemnot) aufweisen, an ein zugelassenes Labor geschickt werden. Eine frühzeitige Erkennung von klinischen IBR-Ausbrüchen ist entscheidend, um die Ausbreitung auf andere Herden zu begrenzen.

Die Ansammlungen von Rindern sind weiterhin erlaubt. Die FASNK erinnert die Organisatoren solcher Ansammlungen jedoch daran, dass sie die zuständige LKE darüber informieren müssen und dass sie rechtlich für die Einrichtung und den reibungslosen Ablauf der Gesundheitskontrollen bei der Ankunft der Tiere verantwortlich sind. Nur Rinder mit einer Gesundheitsbescheinigung, die von der ARSIA oder der DGZ speziell für die Ansammlung ausgestellt wurde, dürfen am Ort der Ansammlung entladen werden.

Die ARSIA beobachtet die epidemiologische Situation in den wallonischen Herden weiterhin sehr genau und wird Sie im Falle einer ungünstigen Entwicklung auf dem Laufenden halten.

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