Geflügel – Welche Schritte muss ich unternehmen, um Tiere zu halten?

Um welches Geflügel handelt es sich ?

Die ARSIA registriert die Hühner, Puten, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und die Laufvögel oder ‘Ratite’: Strauße, Emus, Nandus, Kasuare. Es wird deutlich unterschieden zwischen Geflügel, das in die Nahrungsmittelkette gelangt und Geflügel, das nicht in die Kette gelangt, dem sogenannten Hobby-Geflügel.

Alles, was außerhalb der Privatsphäre konsumiert wird (Fleisch, Eier...) und folglich in die Nahrungsmittelkette gelangt, muss registriert werden und dies, unabhängig von der Anzahl Tiere.
Der Halter von Hobby-Geflügel ist somit nicht verpflichtet, sich zu registrieren, außer, wenn er an kommerziellen Ansammlungen teilnimmt oder er 200 oder mehr Hobby-Geflügel hält.

Sie müssen sich registrieren, wenn Sie ...

→ Eine Brüterei besitzen, welche die Bebrütung, die Ausbrütung der Eier und die Lieferung von Eintagsküken umfasst. Wenn Sie die Nahrungsmittelkette nicht beliefern, sind Brütereien, deren Kapazität geringer als 200 Eier ist, nicht verpflichtet, sich zu registrieren.

Zusätzlich zur Registrierung der Brüterei bei der ARSIA benötigen Sie eine Genehmigung der FASNK. Diese muss bei Ihrer lokalen Kontrolleinheit beantragt werden.


→ Einen Haupterwerbsbetrieb haben.

  • Entweder einen Nutztierbetrieb (Fleisch- oder Eierproduktion). Sie züchten eine oder mehrere Tierarten. Wenn mehrere Geflügelarten oder Geflügel verschiedener Kategorien, Arten oder Altersklassen zur gleichen Zeit im Betrieb gehalten werden, so bilden diese verschiedene Gruppen und Bestände, die in getrennten Produktionseinheiten gehalten werden. Wenn Ihr Nutztierbetrieb eine Kapazität von 5 000 Tieren oder mehr besitzt, müssen Sie als Haupterwerbsbetrieb registriert sein.
  • Oder einen Auslese-, Vermehrungs- oder Zuchtbetrieb, unabhängig der Kapazität.

Zusätzlich zur Registrierung des Bestands bei der ARSIA benötigen Sie eine Genehmigung der FASNK. Diese muss bei Ihrer lokalen Kontrolleinheit beantragt werden.


→ Einen Betrieb mit begrenzter Kapazität haben.

Ein Nutztierbetrieb (Fleisch- oder Eierproduktion). Die Kapazität Ihres Geflügelbetriebs beträgt maximal 4 999. Wenn mehrere Geflügelarten zur gleichen Zeit im Betrieb gehalten werden, so bilden diese verschiedene Gruppen und Bestände. Im Gegensatz zu einem Haupterwerbsbetrieb können diese Gruppen in derselben Produktionseinheit, in demselben Gebäude gehalten werden.

Zusätzlich zur Registrierung des Bestands bei der ARSIA benötigen Sie eine Genehmigung der FASNK. Diese muss bei Ihrer lokalen Kontrolleinheit beantragt werden.


→ Einen registrierten Betrieb haben.

Ein Nutztierbetrieb (Fleisch- oder Eierproduktion). Die Kapazität Ihres Geflügelbetriebs beträgt maximal 199. Wenn mehrere Geflügelarten zur gleichen Zeit im Betrieb gehalten werden, so bilden diese verschiedene Gruppen und Bestände. Im Gegensatz zu einem Haupterwerbsbetrieb können diese Gruppen in derselben Produktionseinheit, in demselben Gebäude gehalten werden.

Zusätzlich zur Registrierung des Bestands bei der ARSIA, müssen Sie Ihre Aktivität bei der FASNK registrieren, sobald Sie ein Fleischgeflügel halten und ab 50 Legehennen. Die Registrierung muss bei Ihrer lokalen Kontrolleinheit durchgeführt werden.


→ Einen Hobby-Betrieb besitzen. Ihr Hobby-Geflügel gelangt nicht in die Nahrungsmittelkette, überschreitet aber die Anzahl von 200 oder Sie nehmen an kommerziellen Ansammlungen teil (ein Wochenmarkt zum Beispiel).


→ Einen Geflügelhandel betreiben. Sie müssen Ihren Bestand als Geflügelhalter registrieren. Zusätzlich zur Registrierung des Bestands bei der ARSIA, benötigen Sie eine Genehmigung der FASNK. Diese muss bei Ihrer lokalen Kontrolleinheit beantragt werden.


Wie registriere ich mich?

Eine neue epidemiologische Einheit (Bestand) registrieren

Sie beginnen eine Zuchttätigkeit oder die Haltung von Tieren an einem Standort? Dann müssen Sie vorher eine neue epidemiologische Einheit registrieren lassen. Hierzu müssen Sie das Formular B-03 oder B-04 (spezifisch Ratite) ausfüllen. Zusätzlich zu den Angaben des Verantwortlichen, wird gebeten, die Aktivität anzugeben, die Sie aus mehreren Kategorien auswählen können, sowie die gehaltenen Tierarten, die Art der Unterbringung, die Kapazität pro Tierart und die Produktionsart. Schließlich, je nach Fall, haben Sie die Möglichkeit, eine einzige Bestandsnummer für den gesamten Betrieb zu beantragen oder eine Nummer (Endung: BE12345678-0301) pro Gebäude.

Die Arsia teilt Ihnen eine Bestandsnummer zu, die Sie per Post erhalten, in einer Mitteilung zur Gründung des Bestands. Die ARSIA sendet Ihnen ebenfalls ein « Infoblatt des Bestands » mit allen Informationen Ihres Betriebs. Überprüfen Sie die Angaben und behalten Sie das Infoblatt.

Ihre Zucht benötigt ebenfalls eine Registrierung der Aktivität bei der FASNK oder eine Genehmigung, die von der FASNK ausgeliefert wird? Kontaktieren Sie Ihre lokale Kontrolleinheit (http://www.afsca.be/professionnels/contact/ulc/), um sicherzustellen, welche Schritte zu unternehmen sind und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um Ihre Zucht zu gründen.