Geflügel – Schlachtung der Tiere

Für jedes Geflügel oder jede Geflügelgruppe, die in den Schlachthof gebracht wird, muss der Tierhalter dem Schlachthofbetreiber die « Informationen zur Nahrungsmittelkette » (INK) übermitteln. Hierzu muss der Tierhalter die notwendigen Angaben in seinen Betriebsregistern führen.

http://www.favv-afsca.fgov.be/productionanimale/animaux/ica/secteuravicole/