IBR und neues Gesetz der Tiergesundheit: die Auswirkungen für die infizierten Bestände?

Im April 2021 ist das ‚Animal Health Law‘ (AHL) in Kraft getreten und hat die Bekämpfung der IBR in Belgien beeinflusst, sowie die Nomenklatur der Status der Bestände: es wird nicht mehr von Status I2, I3 oder I4 gesprochen; die Status « infiziert », « saniert » oder « seuchenfrei » sind jetzt angebracht.

Die Auswirkungen für die infizierten Bestände ?

In einigen Wochen wird der neue Königliche Erlass über die Bekämpfung der infektiösen bovinen Rhinotracheitis veröffentlicht. Und die Züchter von infizierten Herden, die weniger als 2 % der wallonischen Bestände ausmachen, müssen neue Anforderungen erfüllen, darunter:

  • die Verpflichtung zur schrittweisen Reform der infizierten Rinder (gE+ genannt).
  • das Verbot, ihren Viehbestand auf die Weide zu lassen (außer mit vorheriger Genehmigung)

Reform der gE+

Im Dezember letzten Jahres haben die Halter infizierter Bestände ein Schreiben mit einer Liste ihrer gE+-Rinder erhalten und dem Stand der Reform. Zur Erinnerung: je nachdem, wie viele infizierte Rinder in der Herde nachgewiesen werden oder ob der Bestand zuvor seuchenfrei war, kann die Anzahl der zu reformierenden Rinder und der Zeitpunkt der Reformen von Bestand zu Bestand stark variieren.

Aber mit Ausnahme der kürzlich infizierten Bestände, ist der letzte Termin für die Planung der Reform der 31. Oktober 2023, an dem alle gE+ reformiert worden sein müssen.

Bisher haben 117 der 148 infizierten wallonischen Bestände bereits die notwendigen Schritte zur Reform der ersten Gruppe gE+-Rinder unternommen.


Genehmigung für den Weidegang

In Kürze wird ein erläuterndes Schreiben mit den neuen Bedingungen verschickt, die alle Halter von infizierten Beständen erfüllen müssen, um ihre Rinder auf die Weide bringen zu können. Sie müssen:

  • die Parzellen angeben, auf denen die Rinder weiden werden
  • beweisen, dass der Impfplan eingehalten wird und das Virus nicht mehr in ihrem Bestand zirkuliert. Zusätzlich zur obligatorischen jährlichen Bilanz der Rinder, die älter als 12 Monate sind, wird die Untersuchung der Rinder im Alter von 6-12 Monaten sicherstellen, dass diese neuen Anforderungen eingehalten werden.

Schließlich sei daran erinnert, dass der Verantwortliche einer infizierten Herde verpflichtet ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den physischen Kontakt zwischen seinen Rindern und denen anderer Bestände zu verhindern !

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Kontaktieren Sie umgehend den Dienst der Gesundheitsverwaltung.
Tel : 083 23 05 15 ( Option 4 )
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