BVD – Was tun im Falle eines Ankaufs ?

Die BVD ist eine Krankheit, die angekauft wird!

Daher ist es unerlässlich, das angekaufte Tier zu isolieren, bis die Resultate der beantragten Analysen vorliegen.

An den weiblichen Tieren, die jünger als 14 Monate sind (sicher nicht trächtig) und den männlichen, wird eine BVD-Antigen-Nachsuche empfohlen. Ist das Resultat positiv, muss das Tier weiterhin isoliert gehalten werden und nach einem Monat erneut getestet werden.

Achtung : um den Wandlungsmangel geltend zu machen, ist es notwendig, die Persistenz der Virämie innerhalb von 30 Tagen, ab dem Tag nach der Lieferung, zu beweisen. Das Gesetz sieht somit eine minimale Frist von 21 Tagen zwischen den zwei Probenentnahmen vor (die zweite muss anhand eines trockenes Röhrchens für einen Test Elisa Ag durchgeführt werden).

Für die weiblichen Tiere, die älter als 14 Monate sind, wird zusätzlich zur Antigen-Nachsuche, eine Elisa Ak empfohlen.
Fällt das Ag-Resultat negativ aus, das Ak-Resultat aber positiv, ist es unerlässlich, ggf. ihr Kalb bei der Geburt testen zu lassen. Die Anwesenheit von Antikörpern zeigt in der Tat, dass dieses weibliche Tier in der Vergangenheit infiziert war. Nun muss sichergestellt werden, dass diese Infektion nicht während der Zeit der Trächtigkeit stattgefunden hat, die zur Geburt eines IPI-Kalbes führen kann und kein IPI-Fötus in den Bestand gelangt, über die Einfuhr dieses weiblichen Tieres.

BVD Ag BVD Ak Interpretationen
Negativ Negativ Ok, das Tier ist keine Gefahr für das BVD-V
Negativ Positiv Ok für das getestete Tier, aber im Falle einer trächtigen Kuh, Kontrolle des Kalbes bei der Geburt notwendig
Positiv Negativ oder Positif IPI oder vorübergehend virämisch: das Tier isoliert halten und 21 Tage später erneut testen

Besteht ein Wandlungsmangel im Zusammenhang mit der BVD ?

Die BVD ist Teil der Wandlungsmängel im Rahmen des Verkaufs von Rindern.
Der Ankäufer hat somit eine Frist von 30 Tagen, um den Verkauf des Rindes wegen der BVD anzufechten. Hierzu muss er die PERSISTENZ der Infektion beweisen, die vorübergehende Virämie ist nicht Teil der Wandlungsmängel. Daher muss mindestens 21 Tage nach der Ankaufsblutprobe eine zweite Probe entnommen werden (trockenes Röhrchen für den Test Elisa Ag).

Der Ankäufer ist jedoch nicht gezwungen, ein Verfahren wegen Wandlungsmangel einzuleiten, wenn er sich einvernehmlich mit dem Händler oder dem Verkäufer einigen kann.