Gestern Nachmittag, Dienstag, 25. November, bestätigte Sciensano das Vorhandensein des hochpathogenen H5N1-Virus bei einem dritten Ausbruch in Gembloux, der sich in der, um den vorherigen Ausbruch, eingerichteten Schutzzone befindet. Es handelt sich um eine Zucht mit fast 250 Enten, die für die Fleischproduktion bestimmt sind.
Zur Erinnerung: Am 23. November wurden eine Masthähnchenzucht in Gembloux und kurz darauf ein Zuchtbetrieb in La Bruyère ebenfalls zu Ausbruchsherden erklärt.
Am Sonntagabend wurden in dieser kleinen Zucht Proben entnommen, da es bei den Tieren zu Todesfällen und nervösen Symptomen gekommen war.
Gemäß dem Verfahren werden die Enten getötet und um den neuen Ausbruch herum eine Schutzzone (im Umkreis von 3 km) und eine Überwachungszone (im Umkreis von 10 km) eingerichtet. Diese überschneiden sich weitgehend mit den bereits bestehenden Zonen, werden jedoch aufgrund der zeitlichen Verzögerung nicht mit diesen zusammengelegt. Von der Ausweitung der 10-km-Zone ist nur ein einziger neuer Betrieb betroffen.
Die bestehenden Ausnahmeregelungen für Geflügelzuchtbetriebe in den Gebieten von Gembloux bleiben bestehen. Diese können daher ab Freitag, dem 28. November, Schlachttiere und Bruteier versenden.
Übersicht über die neuen Schutzgebiete (violett) und Überwachungsgebiete (blau) in Gembloux. Siehe ebenfalls die detaillierte Karte online der FASNK.
Alle aktualisierten Informationen finden Sie auf der Internetseite der FASNK :
https://favv-afsca.be/fr/themes/animaux/sante-animale/maladies-animales/grippe-aviaire.
Seien wir wachsam!
Jeder Züchter muss auf Anzeichen der Vogelgrippe achten, bei den geringsten Verdachtsmomenten seinen Tierarzt hinzuziehen und tote oder kranke Vögel nicht berühren. Bei einem bestätigten Verdachtsfall benachrichtigt der Tierarzt die zuständige LKE.
Die Autopsie und die Analysen im Rahmen der Überwachung der Vogelgrippe werden von der FASNK finanziert. Die Kosten für den Betriebsbesuch und die Probenentnahme gehen zu Lasten des Tierhalters.
| Sowohl im kommerziellen Bereich als auch unter Hobbyzüchtern sollten wir weiterhin alle Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt anwenden, um die Ausbreitung der Vogelgrippe in Belgien zu vermeiden. |
