Gesundheitsfonds – Beitragseinnahmenkalender 2025

Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt (FÖD VNVKU) bereitet die Beitragskampagne 2025 für den Gesundheitsfonds vor.

Unten finden Sie den Kalender 2025 sowie die Modalitäten zur Berechnung der Beitragshöhe.

Versandtermine der Rechnungen :

  • Sektor „Rinder“: 31. Oktober 2025
  • Sektor „Schweine“: 28. November 2025

Abrechnungsmodalitäten für das Jahr 2025

Sektor „Rinder“

Die obligatorischen Beiträge werden berechnet auf der Grundlage von :

  • den gesundheitlichen Risiken, die mit dem Betrieb verbunden sind;
  • der Anzahl und dem Alter der Tiere, die während des Bezugszeitraums geboren, gehalten oder dem Bestand hinzugefügt wurden

Die Rechnungen werden auf der Grundlage der in SANITEL registrierten Daten für den Bezugszeitraum vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2025 erstellt.

Sektor „Schweine“

Die obligatorischen Beiträge werden berechnet auf der Grundlage von:

  • der Bestandskapazität: Anzahl der Plätze für Zuchtschweine und Mastschweine ;
  • der Einstufung der Plätze als offen oder geschlossen (eine 1-1-Beziehung wird als geschlossen betrachtet).

Die Rechnungen werden auf der Grundlage der in SANITEL registrierten Daten für den Bezugszeitraum vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025 erstellt.

Im Falle einer Betriebsaufgabe weist der FÖD VNVKU die Betriebsverantwortlichen auf die Bedeutung hin, ihre Situation bei den Verbänden zu regeln vor dem :

  • Ende des oben genannten Bezugszeitraums für die Sektoren Rinder und Schweine.

Der FÖD VNVKU erinnert an die Verfahren, die im Falle einer Nichtzahlung oder Teilzahlung der Rechnung angewendet werden:

  • Beim Versand der ersten Mahnung werden Gebühren von 50 € zusätzlich zum Rechnungsbetrag erhoben
  • Muss eine zweite Mahnung versendet werden, wird der Rechnungsbetrag um 20 % erhöht, mindestens jedoch um 50 €.

Wenn Sie die Rechnung nicht erhalten haben, müssen Sie beim FÖD VNVKU eine Duplikatsrechnung anfordern.
Der FÖD VNVKU möchte die Betriebsverantwortlichen darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, die Daten ihres Betriebs bei den anerkannten Vereinigungen (ARSIA und DGZ) stets aktuell zu halten, da die Abrechnung auf diesen Daten basiert.
Der Betreiber ist für die Richtigkeit und die Aktualisierung der Daten in der SANITEL-Datenbank verantwortlich (z. B. Kapazitäten, Finanzverantwortlicher usw.).


Einreichung einer Beschwerde

Im Falle eines Einspruchs gegen die Rechnung können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eine Beschwerde beim FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt einreichen (maßgeblich ist das Datum des Poststempels).
Die Einreichung der Beschwerde kann schriftlich (per Post) oder per E-Mail erfolgen, gemäß den auf der Rückseite der Rechnung angegebenen Modalitäten.
Die gesetzliche Einspruchsfrist von 30 Tagen wird streng angewendet, um eine schnelle Bearbeitung der Beschwerden zu gewährleisten.


Zusätzliche Informationen

Please follow and like us:
fb-share-icon