Die Bekämpfung der IBR

Die Krankheit

Die IBR, Abkürzung für «Infectious Bovine Rhinotracheitis», ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich die Rinder befällt, bei denen sie durch Atemwegssymptome und/oder Fruchtbarkeitsstörungen zum Ausdruck kommt, was die Rentabilität der befallenen Betriebe negativ beeinflusst. In einer gewissen Anzahl europäischer Länder ist diese Krankheit bereits ausgerottet (Deutschland, Dänemark, Schweden, Finnland, Österreich, Schweiz, gewisse Regionen Italiens, …) oder befindet sich in der Endphase der Ausrottung (Belgien, Luxemburg, Frankreich, …), dank der Anwendung von nationalen Plänen zum Nachweis und/oder der Impfung der Trägertiere des Virus, in Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung.

Die Sanierung des wallonischen Bestands wird fortgesetzt: mehr als 95% der Bestände sind seuchenfrei zertifizier

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Verteilung der Bestände je nach IBR-Status, der dem Bestand vergeben wurde (Situation am 13/01/2022)

Seit dem 21. April 2021 ist das neue europäische Gesetz über die Tiergesundheit (AHL) in Kraft. Im Allgemeinen führt diese neue Gesetzgebung in naher Zukunft zu keinen wesentlichen Änderungen für die meisten derzeitigen Gesundheitsvorschriften (Brucellose, Leukose, Tuberkulose, Blauzungenkrankheit (BT), usw.). Dies gilt jedoch nicht für die Bekämpfung der IBR, für die wichtige Änderungen stattgefunden haben.

In der Tat, ab dem 21. April 2021,

  • wurden die alten Status I3/I4 zu einem einzigen Status zusammengeführt:
    dem Status « Seuchenfrei »
  • innerhalb dieser Bestände mit Status « Seuchenfrei »:
    • wird die Anwesenheit von geimpften Rinder toleriert
    • ist die Impfung verboten
  • die Modalitäten zur Aufrechterhaltung und dem Erhalt des seuchenfreien Status wurden geändert und entsprechen nunmehr jenen, die in der europäischen Gesetzgebung festgelegt sind.

Diese ersten grundlegenden Änderungen im Zusammenhang mit dem AHL kündigen eine Reihe weiterer an. Eine Überarbeitung der Codierung der IBR-Status in Sanitel fand im November 2021 statt und wie angekündigt, müssen infizierte Herden ihre infizierten Rinder (gE+) schrittweise und zwangsweise reformieren.

Im Januar 2022 machten mit IBR infizierte Tiere weniger als 0,75 % des belgischen Bestands aus, und nur 1,89 % der Herden hatten noch den Status „infiziert“.

Im Jahr 2027, nach 20 Jahren der Bekämpfung der Krankheit, muss Belgien unbedingt den nationalen, IBR-freien Status besitzen. Dieses Ziel wird durch regelmäßiges serologisches Monitoring aller Bestände und zusätzlich, bei infizierten Beständen, durch eine intensive Überwachung, eine Impfpflicht und die schrittweise Reform der letzten infizierten Tiere bis Ende 2023 erreicht.

Wie erhalte ich einen IBR-Status* ?

  • Der Status «Im Verstoß» wird den Beständen zugeteilt, die keinen der unten erwähnten IBR-Status besitzen.
  • Der Status «Infiziert»  kann erreicht werden, wenn die Anforderungen des Impfplans eingehalten werden, jährlich eine serologische Bilanz durchgeführt wird und die infizierten Rinder progressiv reformiert werden.
  • Der Status «Saniert» kann erreicht werden, mittels einer komplett negativen serologischen Bilanz an allen Rindern, die älter als zwölf Monate sind und die mehr als einen Monat nach der Reform des letzten infizierten Rindes durchgeführt wurde.
  • Der Status «Seuchenfrei» kann erreicht werden, mittels zwei komplett negativer serologischer Bilanzen an allen Rindern, die älter als zwölf Monate sind, wobei das letzte infizierte Rind vor mehr als einem Jahr reformiert wurde und der Bestand seit mindestens 2 Jahren nicht mehr geimpft wird. Der seuchenfreie Status wird anhand einer jährlichen serologischen Kontrolle aufrechterhalten.

*nicht erschöpfend