Kaninchen – Obligatorische Dokumente

Identifizierung

Jede Kaninchengruppe muss spätestens beim Verlassen des Betriebs identifiziert werden, so dass der Herkunftsbestand jederzeit bekannt ist. Diese Identifizierung muss einen klaren Zusammenhang zwischen der Gruppe und jedem Dokument verbunden mit dieser Gruppe, während des Handels und während des Transports gewährleisten.
Eine individuelle Identifizierung ist nicht Pflicht.


Das Betriebsregister

Der Verantwortliche aktualisiert ein Register in Papier-Form oder in computerisierter Form für jeden Kaninchenbestand, in dem er wöchtentlich die folgenden Ereignisse registriert, die in seinem Betrieb auftreten:

In einem Teil, genannt IN, die Ankünfte (das Datum des Eingangs, die Herkunft, die Anzahl eingegangener Kaninchen und die Kategorie) und die Geburten (die Anzahl Kaninchen, die während dieser Woche entwöhnt wurden). In einem Teil, genannt OUT, die Abgänge (das Datum des Abgangs, die Bestimmung, die Anzahl verbrachter Kaninchen und die Kategorie) und die Sterbefälle (die Anzahl Kaninchen, die im Laufe dieser Woche gestorben sind und deren Kategorie).

Das Register wird chronologisch innerhalb von drei Tagen nach jeder Woche aktualisiert. Es wird während 5 Jahren aufbewahrt. Wenn der Verantwortliche im Besitz eines Abschnitts eines Begleitdokuments ist, kann dieses Dokument Bestandteil des Eingangs- und Ausgangsregisters sein.

Jede Angabe des Betriebsregisters bezüglich der Ankunft oder dem Abgang einer Kaninchengruppe muss einem Begleitdokument entsprechen.

Im Falle der Ankunft von Kaninchen aus dem Handel oder dem Import, bewahrt der, für den Bestimmungsort, verantwortliche Tierhalter, die Gesundheitsbescheinigung während mindestens 5 Jahren im Betriebsregister auf.


Das Begleitdokument

Weiterleitung zum Modell des Begleitdokuments.
In Punkto Registrierung der Verbringungen von Kaninchen, muss jeder Abgang/jede Ankunft von und in die Betriebe in Sanitel registriert werden. Dies erfolgt auf der Grundlage eines Begleitdokuments, das den Transport begleitet und anschließend registriert/archiviert wird.

Der Inhalt des Dokuments (Beispiel) ist gesetzlich festgelegt, aber Sie können das Layout und die Registrierungsmethode (Papier oder digital) frei wählen. Innerhalb von 7 Tagen nach dem Transport muss dieser in Sanitel registriert werden. Das Dokument wird während 5 Jahren vom Aufladeort, dem Abladeort und dem Transporteur aufbewahrt.

Standardmäßig ist der Transporteur für das Layout und die Registrierung des Begleitdokuments verantwortlich. Im Falle von Importen oder Exporten, kümmert der Tierhalter sich selbst darum.

Der Transporteur und der Tierhalter können die ARSIA mit den Registrierungen in Sanitel beauftragen.