Unterstützung und Selbstkontrolle – Geflügel

Eine neue epidemiologische Einheit (Bestand) registrieren

Sie beginnen mit der Zucht oder Haltung von Tieren an einem Standort? Sie müssen vorher eine neue epidemiologische Einheit registrieren lassen. Dazu müssen Sie das Formular B-03 ausfüllen und es an die ARSIA senden. Die Abteilung Eigenkontrolle nimmt anschließend mit Ihnen Kontakt auf, zwecks Absprache eines Besuchs. Dieser Besuch ermöglicht die Feststellung der Übereinstimmung der Orte mit der Gesetzgebung. Bei dieser Gelegenheit werden die gesetzlichen Verpflichtungen, die administrativen Aspekte und die, von der ARSIA angebotenen Dienstleistungen besprochen. Nach dem Besuch erhalten Sie per Post eine Bestätigung der Gründung. Die ARSIA sendet Ihnen ebenfalls ein « Infoblatt des Bestands » mit allen Informationen Ihres Betriebs. Bitte überprüfen Sie die Angaben und bewahren dieses Dokument auf.

Die Angaben einer epidemiologischen Einheit (Bestand) ändern

Sie möchten die Angaben Ihres Bestands ändern (sanitär Verantwortlicher, finanziell Verantwortlicher, Bestand, Kapazität, Betriebsart)? Sie müssen diese Änderungen über das Formular B-03 anfordern und es an die ARSIA senden. Die Abteilung Eigenkontrolle kümmert sich um die Umsetzung dieser Änderungen. Sie erhalten per Post eine Bestätigung der Änderungen. Die ARSIA sendet Ihnen ebenfalls ein « Infoblatt des Bestands » mit allen Informationen Ihres Betriebs. Bitte überprüfen Sie die Angaben und bewahren dieses Dokument auf.

Aufgabe einer epidemiologischen Einheit (Bestand)

Sie beenden die Zucht oder möchten kein Geflügel mehr halten? Sie müssen die Auflösung über das Formular B-03 beantragen und es der ARSIA übermitteln. Die Abteilung Eigenkontrolle kümmert sich um die Umsetzung. Sie erhalten per Post eine Bestätigung der Aufgabe.