Unterstützung und Selbstkontrolle – Schafe, Ziegen, Hirsche

Eine neue epidemiologische Einheit (Bestand) registrieren

Sie beginnen mit der Zucht oder Haltung von Tieren an einem Standort? Sie müssen vorher eine neue epidemiologische Einheit registrieren lassen. Dazu müssen Sie das Formular B-05 ausfüllen und es an die ARSIA senden. Die Abteilung Eigenkontrolle registriert Ihren Bestand und übermittelt Ihnen eine Bestätigung der Gründung. Die ARSIA sendet Ihnen ebenfalls ein « Infoblatt des Bestands » mit allen Informationen Ihres Betriebs. Bitte überprüfen Sie die Angaben und bewahren dieses Dokument auf.

Die Angaben einer epidemiologischen Einheit (Bestand) ändern

Sie möchten die Angaben Ihres Bestands ändern? Sie müssen diese Änderungen über das Formular B-05 anfordern und es an die ARSIA senden. Die Abteilung Eigenkontrolle kümmert sich um die Umsetzung dieser Änderungen. Sie erhalten per Post eine Bestätigung der Änderungen. Die ARSIA sendet Ihnen ebenfalls ein « Infoblatt des Bestands » mit allen Informationen Ihres Betriebs. Bitte überprüfen Sie die Angaben und bewahren dieses Dokument auf.

Aufgabe einer epidemiologischen Einheit (Bestand)

Sie beenden die Zucht oder möchten keine Tiere mehr halten? Sie müssen die Auflösung über das Formular B-05 beantragen und es der ARSIA übermitteln. Die Abteilung Eigenkontrolle kümmert sich um die Umsetzung. Sie erhalten per Post eine Bestätigung der Aufgabe.

Ersetzen eines Ohrmarkenpaars (doppelter Ersatz – doppelte Neukennzeichnung)

Wenn eines Ihrer Tiere seine beiden Ohrmarken verloren hat, dann müssen Sie so schnell wie möglich eine Anfrage für einen doppelten Ersatz tätigen, indem Sie dies über das Formular C/510 (C-05) beantragen, das Sie der ARSIA übermitteln. Die Abteilung Eigenkontrolle nimmt anschließend mit Ihnen Kontakt auf, zwecks Absprache eines Besuchs. Anlässlich dieses Besuchs wird die Identifizierung des Tieres sichergestellt und eine provisorische Ohrmarke der ARSIA eingezogen. Auf der Grundlage dieses Besuchs beantragt die ARSIA bei der FASNK eine Erlaubnis für die Bestellung des Ohrmarkenpaares. Nach dem Erhalt der Erlaubnis bestellt die ARSIA das Ohrmarkenpaar. Sobald dieses bei uns eingegangen ist, kontaktieren wir Sie, zwecks Vereinbarung eines Termins, um das Tier neu zu kennzeichnen.