Rinder – Meldung eines Zweitsitzes

Laut den Bestimmungen des Königlichen Erlasses, Artikel 9: ‘Ein Bestand darf in maximal 3 verschiedenen Sitzen gehalten werden. Jeder Sitz muss in SANITEL mit einer Adresse registriert sein. Diese Adressen müssen alle in einem Umkreis von maximal 25 km Durchmesser gelegen sein. In Absprache mit der PKE, wird für solch einen Bestand, ein Hauptsitz bestimmt. In Anwendung dieses Artikels, sind die Wiesen für die saisonale Weidehaltung nicht als Sitze angesehen.’

Für die Meldung eines Zweitsitzes muss ich das Formular P-02 ausfüllen.