Die Paratuberkulose – Der Kontrollplan

Der Kontrollplan der Paratuberkulose (PTU) ist aus dem gemeisamen Wunsch der Milchindustrie und der landwirtschaftlichen Organisationen (FWA, ABS, Boerenbond) entstanden, den Produzenten ein Werkzeug zur Auswertung des Risikos eines Befalls der Milch ihrer Bestände anzubieten.

Prinzip

Der Kontrollplan zielt darauf ab, das Risiko der Anwesenheit des Bazillus der PTU in der produzieten Milch auszuwerten und gegebenenfalls, das Ansteckungsniveau der, an die Molkerei gelieferten Milch, zu verringern. Dieser Plan zielt somit NICHT auf die Sanierung der infizierten Bestände ab. Die Nachsuche erfolgt durch einen ELISA Test anhand von Blut oder Milch – Pflicht für die Milchbetriebe – mit der Möglichkeit, den Fleischbestand hinzuzufügen. Der Status «Ausscheider» oder nicht der positiv nachgewiesenen Tiere kann anschließend mittels eines PCR Tests auf Fäkalien bestimmt werden. Aufgrund der Untersuchungsresultate werden die Bestände in 3 Niveauklassen aufgeteilt, je nach Prozentzahl positiver Tiere und deren Reform, falls notwendig:

Niveau A:geringes Risiko des Befalls der Tankmilch. Im Milchbestand sind keine ausscheidenden Tiere (oder keine mehr).

Niveau B:moderates Risiko des Befalls der Tankmilch.

Niveau C:erwiesenes Risiko des Befalls der Tankmilch.

Praktisch

Zur Einschreibung senden Sie bitte den Vertrag des Kontrollplans per Post, Fax oder E-Mail an die Arsia, welche die Betreuung Ihres Dossiers gewährleistet.

Wieviel kostet das?

Der Preis, ohne MwSt., der Tests für die beitragzahlenden Mitglieder der ARSIA+ beträgt 4,66 € (8,08 € für die Nicht-Beitragzahler ). Die Kosten für die Probenentnahme sind zu Lasten des Tierhalters.


Pro getestetem Tier erhält der Züchter einen Rabatt von 0,47 € (ohne MwSt. ), der vom Gesundheitsfonds gewährt und automatisch von der Rechnung abgezogen wird.


Die PCR Tests sind zu Lasten der Tierhalter (47,04 € o. MwSt. für die beitragzahlenden Mitglieder), die jedoch im Rahmen des Bekämpfungsplans der Arsia eine bedeutende Ermäßigung erhalten können.

 

Wer hat Anrecht auf Beihilfen ?

Jeder Tierhalter, der :

  1. Milchquoten besitzt
  2. sich verpflichtet, mindestens alle Milchtiere seines Bestands testen zu lassen (Rinder älter als 30 Monate) und dies, jedes Jahr oder alle zwei Jahre, je nach erhaltenem Niveau
  3. sich verpflichtet, alle Tiere innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu reformieren, die potenziell oder bestätigt Ausscheider-Tiere sind