Kampagne 2025

Einleitung

Die Rinder- und Schafzuchtbetriebe haben stark unter der Ankunft des Serotyps 3 der Blauzungenkrankheit (BTV3) im Jahr 2024 gelitten und tragen noch immer die Folgen. Diese Krankheit stellt auch 2025 noch eine ernsthafte Bedrohung dar, zu der das hohe Risiko des Auftretens des Serotyps 8 (BTV8) und - nur bei Rindern - der epizootischen hämorrhagischen Krankheit (EHDV) hinzukommt.
Um Ihre Tiere zu schützen, die Rentabilität Ihrer Zuchtbetriebe zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktionszweige zu erhalten, wurde ab Anfang 2025 eine Kampagne zur obligatorischen Impfung gegen diese 3 Viren gestartet. Es wurde ein Budget für eine finanzielle Unterstützung bereitgestellt, um die Kosten dieser Impfung für die Tierhalter zu senken.
Der FÖD Volksgesundheit hat die anerkannten Vereinigungen zur Bekämpfung der Tierkrankheiten, ARSIA und DGZ, mit der Betreuung der von Landwirtschaftsminister David Clarinval beschlossenen obligatorischen Impfkampagne beauftragt.

Im Folgenden finden Sie die Schritte, die Sie unternehmen müssen, die Hilfen, die Sie erhalten können, und die Links zu allen nützlichen Informationen über die Kampagne.


Die Impfung bei den Rindern

1. Wer ist von dieser obligatorischen Impfkampagne betroffen?

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Wenn Sie ein oder mehrere Rinder halten, sind Sie für die Einhaltung der Impfpflicht verantwortlich. Es liegt also an Ihnen, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um die Impfung Ihrer Herde sicherzustellen.
Dieser Schritt ist wichtig, um den Impfstoffbedarf für Ihre Herde vorherzusehen und die Verabreichung zu organisieren, um die Frist vom 1. Juni 2025 einzuhalten. Dies kann nur in Absprache mit Ihrem Betriebstierarzt erfolgen.

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2. Welche Tiere müssen geimpft werden?

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TAlle Rinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren sind, müssen gegen das BTV3, BTV8 und EHDV vor dem 1. Juni 2025 geimpft werden, mit Ausnahme der Mastkälber.
Damit ein Rind als geimpft angesehen wird,

  • Muss es eine Erstimpfung gemäß den Anweisungen in der Packungsbeilage des Impfstoffherstellers erhalten haben.
  • Müssen die Impfungen oder Impfstofflieferungen vom Betriebstierarzt in Sanitel gemeldet und im Impfbericht im Anhang zum Betriebsregister aufbewahrt werden.

Die korrekt durchgeführten und im Jahr 2024 registrierten Erstimpfungen werden berücksichtigt.

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3. Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für die Impfung?

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Für jedes Rind, das eine vollständige Erstimpfung gegen BTV3, BTV8 und EHDV erhalten hat und vor dem 1. Juni 2025 registriert wurde, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von 23,50 € (inkl. MwSt.).

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4. Wann und wie erhalte ich diesen Zuschuss ?

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Sie erhalten diesen Zuschuss am Ende der Kampagne (Juni 2025) über Ihren Betriebstierarzt, entweder in Form eines Abzugs des Zuschussbetrags von einer Honorarrechnung oder über eine Gutschrift in Höhe des Zuschussbetrags.

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5. Wie werde ich über die genaue Höhe des Zuschusses, auf den ich Anspruch habe, informiert ?

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Am Ende der Kampagne erhalten Sie ein Abschlussschreiben, in dem der genaue Betrag des Gesamtzuschusses angegeben ist, auf den Sie Anspruch haben und den Sie auf der Rechnung oder Gutschrift finden sollten, die von Ihrem Tierarzt gemäß den Anweisungen für Tierärzte ausgestellt wurde.
Dieser Gesamtbetrag basiert auf den in SANITEL registrierten Informationen. Im Streitfall sind die, dem Betriebsregister beigefügten, Impfberichte maßgeblich.

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6. Wer darf den Tieren die Impfstoffe verabreichen ?

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Nur der Betriebstierarzt darf die Impfstoffe verabreichen. Wenn Sie gemeinsam einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, kann er Ihnen jedoch auch die notwendigen Impfstoffe zur Verfügung stellen, die Sie dann selbst nach den, von ihm gegebenen Anweisungen verabreichen.
Achtung: Wenn eine Zertifizierung für eine innergemeinschaftliche Verbringung oder einen Export oder einen Wettbewerb erforderlich ist, werden nur die vom Betriebstierarzt durchgeführten Impfungen als gültig betrachtet!

Im Rahmen einer Exportzertifizierung muss der Tierarzt sicherstellen, dass der verabreichte Impfstoff im Bestimmungsland anerkannt ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FASNK: https://favv-afsca.be/fr/themes/animaux/sante-animale/maladies-animales/fievre-catarrhale-ovine-bluetongue#Mesures

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7. Wer registriert die Impfungen in SANITEL ?

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Die Registrierung der vom Betriebstierarzt verabreichten oder gelieferten Impfstoffdosen in Sanitel erfolgt durch den Tierarzt. Die Tierärzte haben die Anweisungen erhalten, wie sie diese Registrierung durchführen sollen.
Diese Registrierung in SANITEL beschränkt sich jedoch auf die Anzahl der Dosen, den Namen des verwendeten Impfstoffs und die Daten (Impfung oder Lieferung).
Parallel zu dieser Registrierung muss im Betrieb ein Impfregister geführt werden, in dem alle Einzelheiten der Impfungen einschließlich der Identitäten der geimpften Tiere der Herde verzeichnet sind (dem Arzneimittelregister des Betriebs beizufügen) und das von Ihnen und Ihrem Tierarzt mitunterzeichnet wird.

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8. Welche sind die wichtigsten Schritte dieser Kampagne ?

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9. Wo kann ich zusätzliche Informationen finden ?

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Die Impfung bei den Schafen

1. Wer ist von dieser obligatorischen Impfkampagne betroffen?

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Wenn Sie ein oder mehrere Schafe halten, sind Sie für die Einhaltung der Impfpflicht verantwortlich. Es liegt also an Ihnen, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um die Impfung Ihrer Herde sicherzustellen. Deshalb sollten Sie sich jetzt mit Ihrem Tierarzt in Verbindung setzen.
Wir betonen, dass eine schnelle Kontaktaufnahme mit Ihrem Tierarzt wichtig ist, um den Bedarf an Impfstoffdosen für Ihre Herde zu ermitteln und die Verabreichung zu organisieren, bevor die gesetzliche Frist am 1. Juni 2025 abläuft.

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2. Welche Tiere müssen geimpft werden?

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Alle Schafe, die vor dem 1. Januar 2025 geboren sind, müssen gegen das BTV3 und das BTV8 vor dem 1. Juni 2025 geimpft werden.
Damit ein Schaf als geimpft angesehen wird,

  • Muss es eine Erstimpfung gemäß den Anweisungen in der Packungsbeilage des Impfstoffherstellers erhalten haben
  • Müssen die Impfungen oder Impfstofflieferungen von Ihrem Tierarzt in Sanitel gemeldet und im Impfbericht im Anhang zum Betriebsregister aufbewahrt werden.

Die korrekt durchgeführten und im Jahr 2024 registrierten Erstimpfungen werden berücksichtigt.

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3. Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für die Impfung?

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Für jedes Schaf, das eine vollständige Erstimpfung gegen BTV3 und BTV8 erhalten hat und vor dem 1. Juni 2025 registriert wurde, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von 7,00 € (inkl. MwSt.).

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4. Wann und wie erhalte ich diesen Zuschuss ?

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Sie erhalten diesen Zuschuss am Ende der Kampagne (Juni 2025) über Ihren Tierarzt, entweder in Form eines Abzugs des Zuschussbetrags von einer Honorarrechnung oder über eine Gutschrift in Höhe des Zuschussbetrags.

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5. Wie werde ich über die genaue Höhe des Zuschusses, auf den ich Anspruch habe, informiert ?

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Am Ende der Kampagne erhalten Sie ein Abschlussschreiben, in dem der genaue Betrag des Gesamtzuschusses angegeben ist, auf den Sie Anspruch haben und den Sie auf der Rechnung oder Gutschrift finden sollten, die von Ihrem Tierarzt gemäß den Anweisungen für Tierärzte ausgestellt wurde.
Dieser Gesamtbetrag basiert auf den in SANITEL registrierten Informationen. Im Streitfall sind die, dem Betriebsregister beigefügten, Impfberichte maßgeblich.

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6. Wer darf den Tieren die Impfstoffe verabreichen ?

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Zu diesem Zweck bitten wir Sie, uns den Namen des Tierarztes mitzuteilen, den Sie kontaktiert und für die Durchführung der Impfungen im Rahmen dieser Kampagne ausgewählt haben. Der Name dieses Tierarztes kann uns per E-Mail oder über den untenstehenden Abschnitt übermittelt werden.
Falls Sie bereits eine Betreuungsvereinbarung mit einem Tierarzt abgeschlossen haben, kann dieser Ihnen die notwendigen Impfstoffe zur Verfügung stellen, die Sie dann selbst nach den Anweisungen des Tierarztes verabreichen.

Achtung: Wenn eine Zertifizierung für eine innergemeinschaftliche Verbringung oder einen Export erforderlich !

Im Rahmen einer Exportzertifizierung muss der Tierarzt sicherstellen, dass der verabreichte Impfstoff im Bestimmungsland anerkannt ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FASNK: https://favv-afsca.be/fr/themes/animaux/sante-animale/maladies-animales/fievre-catarrhale-ovine-bluetongue#Mesures

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7. Wer registriert die Impfungen in SANITEL ?

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Die Registrierung der verabreichten oder gelieferten Impfstoffdosen in Sanitel erfolgt durch den Tierarzt. Die Tierärzte haben die Anweisungen erhalten, wie sie diese Registrierung über die Schnittstelle CERISE durchführen sollen.

Diese Registrierung in SANITEL beschränkt sich auf die Anzahl der Dosen, den Namen des verwendeten Impfstoffs und die Daten (Impfung oder Lieferung).
Parallel zu dieser Registrierung muss im Betrieb ein Impfregister geführt werden, in dem alle Einzelheiten der Impfungen einschließlich der Identitäten der geimpften Tiere der Herde verzeichnet sind (dem Arzneimittelregister des Betriebs beizufügen) und das von Ihnen und Ihrem Tierarzt mitunterzeichnet wird.

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8. Welche sind die wichtigsten Schritte dieser Kampagne ?

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9. Wo kann ich zusätzliche Informationen finden ?

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Infos für die Tierärzte

1. Wer ist von dieser obligatorischen Impfkampagne betroffen?

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Alle Rinder- und Schafherden sind für die Einhaltung der Impfpflicht verantwortlich. Jeder Tierhalter wurde aufgefordert, sich umgehend mit seinem Tierarzt in Verbindung zu setzen.

Dieser Schritt ihrerseits ist tatsächlich wichtig, um den Impfstoffbedarf für Ihre Herde vorherzusagen und die Verabreichung zu organisieren, damit die Frist 1. Juni 2025 eingehalten werden kann.

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2. Welche Tiere müssen geimpft werden?

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Die obligatorische Impfkampagne betrifft die Rinder und die Schafe.

Rinder
Alle Rinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren sind, müssen gegen das BTV3, BTV8 und EHDV vor dem 1. Juni 2025 geimpft werden, mit Ausnahme der Mastkälber.

Schafe
Alle Schafe, die vor dem 1. Januar 2025 geboren sind, müssen gegen das BTV3 und das BTV8 vor dem 1. Juni 2025 geimpft werden.

Damit ein Rind oder ein Schaf als geimpft angesehen wird:

  • Muss es eine Erstimpfung gemäß den Anweisungen in der Packungsbeilage des Impfstoffherstellers erhalten haben
  • Muss der Tierarzt, der die Impfstoffe verabreicht/geliefert und die Impfstoffverabreichungen/-lieferungen der betroffenen Tiere in Sanitel erfasst haben.

Die korrekt durchgeführten und im Jahr 2024 registrierten Erstimpfungen werden berücksichtigt.

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3. Wer ist verantwortlich für die Verabreichung der Impfstoffe an die Tiere ?

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Standardmäßig ist der für die epidemiologische Überwachung der Herde zuständige Tierarzt für die Verabreichung des Impfstoffs an die Tiere der Herde verantwortlich.

Bei jeder Verabreichung :
a. Übermittelt der Tierarzt dem Tierhalter ein spezifisches DAF (Verabreichungs- und Abgabedokument)
b. Der Tierarzt unterzeichnet eine Liste, die die Identität der geimpften Tiere, das Datum der Impfung und den Impfstatus der Tiere enthält: diese Liste muss im Betrieb im Register „Medikamente“ der Herde aufbewahrt werden
c. Der Tierarzt registriert über CERISE einen Impfbericht in Sanitel.

Hat der für die epidemiologische Überwachung zuständige Tierarzt jedoch mit dem Tierhalter einen Betreuungsvertrag abgeschlossen, kann er sich auf Wunsch des Tierhalters bereit erklären, ihm die, für die Impfung des Bestandes erforderlichen Impfstoffe zur Verfügung zu stellen. Der Tierhalter muss dann die Impfstoffe verabreichen.

In diesem Fall, bei jeder Lieferung von Impfstoffen :
d. Übermittelt der Tierarzt dem Tierhalter ein spezifisches DAF (Verabreichungs- und Abgabedokument)
e. Der Tierarzt registriert über CERISE einen Impfbericht in Sanitel

Außerdem unterzeichnet der Tierhalter, wenn er Tiere seiner Herde geimpft hat, eine Liste, die die Identität der geimpften Tiere, das Datum der Impfung und den Impfstatus der Tiere enthält: diese Liste muss im Betrieb im Register „Medikamente“ der Herde aufbewahrt werden.
Personalisierte Vorlagen für Impflisten pro Herde können über das CERISE-Portal ausgedruckt werden.

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4. Welche finanzielle Unterstützung gewährt der Staat für diese Impfungen?

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Es wurde ein Budget bereitgestellt, um den von dieser Kampagne betroffenen Tierhaltern und Tierärzten eine finanzielle Unterstützung anzubieten.

Finanzielle Unterstützung für die Tierhalter
Diese finanzielle Unterstützung deckt nicht speziell den Kauf von Impfdosen ab, deren Kosten je nach verwendetem Impfstoff schwanken können. Dies ist eine Intervention, um die Kosten für die Durchführung von Pflichtimpfungen zu senken.

  • Für jedes Rind, das eine vollständige Erstimpfung gegen BTV3, BTV8 und EHDV erhalten hat und vor dem 1. Juni 2025 registriert wurde, erhält der betreffende Tierhalter einen Zuschuss von 23,50 € (inkl. MwSt.).
  • Für jedes Schaf, das eine vollständige Erstimpfung gegen BTV3 und BTV8 erhalten hat und vor dem 1. Juni 2025 registriert wurde, erhält der betreffende Tierhalter einen Zuschuss von 7,00 € (inkl. MwSt.).

Die korrekt durchgeführten und im Jahr 2024 registrierten Erstimpfungen werden auch berücksichtigt.

Finanzielle Unterstützung für die Tierärzte

  • Für jede Rinderherde, für die Impfungen gegen BTV3, BTV8 und EHDV registriert wurden, hat der Tierarzt der epidemiologischen Überwachung Anspruch auf einen Zuschuss von 75€
  • Für jede Schafherde, für die BTV3- und BTV8-Impfungen registriert wurden, gibt dem, vom Halter dieser Herde benannten zugelassenen Tierarzt oder ggf. dem Betreuungstierarzt dieser Herde Anspruch auf einen Zuschuss von 50€.

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5. Wie werde ich über die genaue Höhe des Zuschusses, auf den ich Anspruch habe, informiert ?

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Finanzielle Unterstützung für die Rinderhalter

Der Tierarzt der epidemiologischen Überwachung der Herde erhält für Anfang Februar einen Vorschuss in Höhe von 2/3 des geschätzten Zuschussbetrags, der, auf der Anzahl der, vor dem 1. Januar 2025 geborenen Rinder in der Herde basiert.
Dieser Vorschuss soll dem Tierarzt helfen, den Kauf der Impfdosen für die Impfung der Herde vorzufinanzieren.
Nach dem 1. Juni 2025 wird der Gesamtbetrag der für jede Herde vorgesehenen Subvention auf der Grundlage der in Sanitel gespeicherten Informationen berechnet und der nach Abzug des Vorschusses verbleibende Restbetrag an den Tierarzt gezahlt.
Der Tierarzt der epidemiologischen Überwachung ist verpflichtet, den Betrag der Intervention an den Tierhalter zurückzugeben, und zwar durch eine direkte Kürzung auf einer Honorarrechnung oder durch die Zusendung einer Gutschrift in Höhe des Zuschussbetrags.

Finanzielle Unterstützung für die Schafhalter

Der zugelassene Tierarzt, der den Tieren der Herde die Impfstoffe verabreicht oder geliefert hat, erhält den für jede Herde nach dem 1. Juni 2025 vorgesehenen Zuschussbetrag auf der Grundlage der in Sanitel gespeicherten Informationen.
Dieser Tierarzt ist verpflichtet, diese Beträge an den Tierhalter zurückzugeben, und zwar durch eine direkte Kürzung auf einer Honorarrechnung oder durch die Zusendung einer Gutschrift in Höhe des Zuschussbetrags.

Finanzielle Unterstützung für die Tierärzte

Für jede geimpfte Rinder- oder Schafherde erhält der Tierarzt, der die Impfung der Herde vorgenommen hat, nach dem 1. Juni 2025 den, für die jeweilige Herde vorgesehenen Zuschussbetrag, der auf den in Sanitel gespeicherten Informationen beruht.

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6. Welche sind die wichtigsten Schritte dieser Kampagne ?

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7. Wo kann ich zusätzliche Informationen finden ?

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8. Wo kann ich zusätzliche Informationen finden ?

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Achtung! Falls eine Zertifizierung für eine innergemeinschaftliche Verbringung oder eine Ausfuhr erforderlich ist, werden nur Impfungen anerkannt, die von einem Tierarzt durchgeführt wurden! Im Rahmen einer Exportzertifizierung muss der Tierarzt sicherstellen, dass der verabreichte Impfstoff im Bestimmungsland anerkannt ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FASNK: https://favv-afsca.be/fr/themes/animaux/sante-animale/maladies-animales/fievre-catarrhale-ovine-bluetongue#Mesures

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